Zwei Meter schaffen Vertraulichkeit |

Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) hat Vorgaben für die Ausgestaltung der Offizin nach der neuen Apothekenbetriebsordnung aufgestellt. Danach müsse ein barrierefreier Zugang erklärtes Ziel des Apothekenleiters sein. Er müsse auch seine Bemühungen, dies zu erreichen, dokumentieren können. Sollte es Probleme dabei geben, sei die zuständige Aufsichtsbehörde einzubinden, heißt es in einer Resolution der APD. Während eine bereits bestehende Apotheke offensichtlich unter bestimmten Bedingungen auch ohne Barrierefreiheit weiterbetrieben werden darf, müssen neue Apotheken dieses Kriterium zwingend erfüllen. Barrierefreiheit sei ein zwingendes Kriterium für die Neuerteilung einer Betriebserlaubnis, heißt es in der Resolution.
Neben der Barrierefreiheit muss der Apothekenleiter auch dafür sorgen, dass der HV-Tisch für die Kunden gut und auf direktem Weg erreichbar ist. Der Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrages müsse deutlich sein. Deshalb dürften die Kunden nicht mit Regalen oder Schütten zu Umwegen gezwungen werden.
Für eine vertrauliche Beratung müsse nach Ansicht der Pharmazieräte zwischen jedem Abgabeplatz für Arzneimittel und den wartenden Kunden ein Abstand von mindestes zwei Metern liegen. Ansonsten könne keine neue Betriebserlaubnis erteilt werden. Auch bestehende Apotheken müssen diese Vorgabe innerhalb einer Frist umsetzen.
Für den Rezepturarbeitsplatz fordern die Pharmazieräte Trennwände bis zur Decke. Dieser Arbeitsplatz darf auch im Labor eingerichtet werden, allerdings müssen die Arbeitsbereiche für Prüfung und für Herstellung voneinander getrennt werden. Diese und andere Klarstellungen hat die APD auf ihrer Jahrestagung beschlossen. (dr)
22.11.2012 l PZ
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