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Ausländische Apotheken müssen deutsche Steuern zahlen

 

Müssen ausländische Versandapotheken mit Pick-up-Stellen in Deutschland auch hierzulande Umsatzsteuer bezahlen? Jahrelang haben die Apotheker dafür gekämpft, dass diese Frage geklärt wird. Nun bringt das Bundesfinanzministerium Licht ins Dunkel. Dabei beauftragt der deutsche Kunde ein Logistik-Unternehmen, die Medikamente im Ausland abzuholen. Nach Auffassung der ausländischen Versandapotheken liegt damit die Abholung im Ausland – es würde keine deutsche Umsatzsteuer anfallen.

 

Das sieht das Bundesfinanzministerium anders: Pick-up-Stellen sind eine vorsätzliche Umgehung der Versandhandelsregelung, schreibt der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk in einem Brief an den CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn. Es sei zu vermuten, «dass die vertragliche Gestaltung ausschließlich in missbräuchlicher Weise gewählt wurden, um sogenannte Abholfälle durch den deutschen Kunden zu fingieren».

 

Grundsätzlich müssten ausländische Versandapotheken, die Arzneimittel mit einem Umsatz von mehr als 100.000 Euro pro Jahr nach Deutschland ausführen, die deutsche Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt jedoch nicht, wenn die deutschen Kunden die Arzneimittel direkt im Ausland abholen. Diesen Abholvorgang soll durch die Beauftragung eines Logistikunternehmens simuliert werden. Nach Einschätzung des Finanzministeriums war dies nicht statthaft. (dr)

 

01.10.2012 l PZ

Foto: Fotolia/Naumann82

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