Palliativmedizin: Notfallliste für Westfalen-Lippe |

Apotheker und Ärzte wollen gemeinsam die ambulante Versorgung von Palliativpatienten in Westfalen-Lippe weiter verbessern. Die Apothekerkammer und die Ärztekammer Westfalen-Lippe haben in Abstimmung mit Palliativverbänden eine Notfallliste von Medikamenten erarbeitet, die es Ärzten ermöglicht, ihre Patienten rund um die Uhr gut zu versorgen. Diese Arzneimittel sollen in allen Apotheken des Kammerbereichs ständig verfügbar sein. Auf der Notfall-Liste stehen Morphin-10-mg-Ampullen, Midazolam-5-mg-Ampullen, Haloperidol-5-mg-Ampullen, Dexamethason-8-mg-Ampullen, Butylscopolamin-20-mg-Ampullen, Dimenhydrinat-150-mg-Suppositorien und Lorazepam-1-mg-Plättchen (Tavor® Expidet).
«Wir wissen von den in der Palliativversorgung engagierten Ärzten, dass es insbesondere in akuten Krisensituationen außerhalb der regulären Öffnungszeiten wichtig ist, schnell an Arzneimittel zu gelangen, die zum Beispiel angstlösend oder schmerzlindernd wirken, etwa Midazolam oder Morphine», so Dr. Klaus Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Daher gab es in einzelnen Städten und Kreisen des Kammerbereichs bereits Modellvorhaben, in denen Palliativmediziner mit Apothekern kooperieren, um eine schnelle Versorgung auch im Nacht- und Notdienst sicherzustellen.
Die Erfahrungen aus Städten wie Dortmund und Hamm, in denen eine optimale Nachtversorgung bereits sichergestellt wird, sind in das Projekt für den gesamten Landesteil eingeflossen. «Es geht auch um Arzneimittel, die selten oder nie in der Apotheke verlangt werden, die im Falle eines Falles aber schnell für den Palliativpatienten verfügbar sein müssen», so Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Bestrebungen, das Dispensierrecht für Palliativmediziner einzuführen. Diese Möglichkeit würde dem Gesetzgeber theoretisch zur Verfügung stehen. «Für uns ist es wichtig, dass wir die von den Palliativärzten geschilderten Schwierigkeiten im Dialog der Heilberufe gelöst haben und jetzt eine verbindliche Notfallliste präsentieren können», so Overwiening und Reinhardt unisono. «Das ist zweifellos besser, als eine, womöglich gar nicht praxisgerechte Lösung aufgedrückt zu bekommen und zugleich auch ein Projekt, das Vorbildcharakter für das ganze Bundesgebiet haben kann.»
Auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) teilt die Kammer mit: «Wir vertreten als Kammer einen freien Heilberuf und vertrauen voll und ganz darauf, dass sich alle Apotheken an dieser Regelung beteiligen. Die optimale Versorgung sterbenskranker Menschen ist schließlich allen Apothekenteams ein Anliegen.» Per Rundfax erhalten alle Apotheken in Westfalen-Lippe die notwendigen Informationen und werden zudem mit der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes informiert. Zudem werde man das Projekt im Oktober im Rahmen dezentraler Informationsveranstaltungen vorstellen.
Bei den Präparaten der Notfallliste handelt es sich größtenteils um relativ günstige Medikamente. Der finanzielle Aufwand pro Apotheke ist also überschaubar. Das sollte ein weiteres Argument für jede Apotheke sein, sich an dieser guten Sache zu beteiligen. Und: Laut Apothekenbetriebsordnung müssen Opioide und Glucocorticoide zur Injektion ohnehin im Notfallsortiment vorhanden sein, sodass dann nur noch fünf weitere Präparate der Notfallliste an Lager gelegt werden sollten.
Neben der Apothekerkammer und der Ärztekammer Westfalen-Lippe sind der Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe, die Landesvertretung NRW der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und alle 30 in Westfalen-Lippe bestehenden Palliativmedizinischen Konsiliardienste (PK) an dem Pilotprojekt beteiligt. (ss)
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