Alternative Arzneimittel: Apotheker beraten TK-Versicherte |

Die Apotheken in Westfalen-Lippe informieren ihre Patienten über alternative Arzneimittel. Initiatoren der Aktion sind der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) und die Techniker Krankenkasse (TK). Seit Jahresanfang erstattet die TK ihren Versicherten die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Phytopharmaka, Anthroposophika und Homöopathie. Da diese Präparate bei den Patienten gut ankommen, aber auch erklärungsbedürftig sind, wollen TK und Apothekerschaft nun gemeinsam über die Präparate informieren. «Wir erleben eine hohe Nachfrage, aber auch einen großen Beratungsbedarf bei unseren Kunden zum Thema alternative Medikamente», sagte der Vorstandsvorsitzende des AVWL, Klaus Michels. «Deshalb wollen wir über die vorbildliche TK-Regelung gemeinsam informieren.»
Bei der TK freut man sich über die große Resonanz auf die Erstattung der alternativen Präparate: «Wir haben den neuen gesetzlichen Gestaltungsspielraum für unsere Versicherten sofort genutzt», sagte Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW. «Dank des Engagements der westfälisch-lippischen Apotheken erhalten unsere Versicherten jetzt eine ausführliche Beratung über alle Aspekte der alternativen Medikamente.»
Grundlage für die Übernahme der Kosten ist eine Gesetzesänderung aus dem Versorgungsstrukturgesetz zum Jahresbeginn 2012. Danach dürfen die Krankenkassen als Satzungsleistung die Kosten für bestimmte Leistungen außerhalb des gesetzlich definierten Katalogs übernehmen. Dazu zählen auch nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Krankenkasse bezahlt die Präparate, wenn ein Arzt diese auf einem Privatrezept oder grünen Rezept verordnet. Die Versicherten bezahlen das Medikament zunächst in der Apotheke und reichen die Verordnung zusammen mit der Apothekenquittung anschließend bei der TK zur Erstattung ein. Die TK übernimmt die Kosten für die alternativen Medikamente zu 100 Prozent, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 100 Euro pro Versichertem und Kalenderjahr. Medikamente, die aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind, werden von der TK nicht bezahlt. (dr)
28.09.2012 l PZ
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