Versandapotheken wollen vor EuGH ziehen |

Der Europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP) kündigte an, Klage gegen die gestrige Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe einzulegen. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Medikamente nach Deutschland liefern. Sie dürfen demnach keinen Bonus auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren, genau wie in Deutschland ansässige Apotheken. Der EAMSP will nun bei der EU-Kommission klagen und das Thema so vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen.
Der gestrigen Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen. Während das Bundessozialgericht 2008 erklärt hatte, ausländische Versandapotheken seien nicht an das deutsche Preisrecht gebunden, sah dies der Bundesgerichtshof in einem unabhängigen Prozess im Jahr 2010 anders. Der gemeinsame Senat hat die Preisbindung für ausländische Versandhändler nun bestätigt.
Aufgeben wollen die Versandhändler deshalb noch nicht. «Der EAMSP wartet mit Spannung auf die endgültige Rechtsprechung vorn dem Europäischen Gerichtshof», heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Die Bonus-Frage sei in Luxemburg ohnehin besser aufgehoben, da sie sich auf europäisches Recht beziehe. Die Entscheidung der deutschen Richter wolle man nicht akzeptieren: «Die Mitgliedsapotheken werden auch zukünftig ihren Kunden in Deutschland Preisvorteile anbieten», kündigte der Verband an. Man sehe «keinen rationalen Grund, warum Boni, die aus dem Gewinn der Unternehmen stammen und das Gesundheitssystem nicht belasten, nicht an Verbraucher ausgeschüttet werden sollten».
Der Gemeinsame Senat dagegen sieht keinen Widerspruch zum Europarecht, da die deutsche Regelung nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoße. (ah)
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23.08.2012 l PZ
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