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Rezeptbonus: Weitere Strafe für Europa-Apotheek

 

Die Europa-Apotheek Venlo ist um 70.000 Euro ärmer. Nachdem das Unternehmen trotz gerichtlichen Verbots erneut Boni bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel gewährt hatte, verhängte das Oberlandesgericht (OLG) München ein weiteres Ordnungsgeld gegen die niederländische Versandapotheke, berichtet der Bayerische Apothekerverband (BAV), der das Urteil erwirkt hatte. Das OLG bestätigte mit dieser Entscheidung den Beschluss des Landgerichts München I vom 12. Juni dieses Jahres.

 

Die Europa-Apotheek hatte nach mehreren Ordnungsgeldern im April dieses Jahres den Rezeptbonus von 2,50 bis 15 Euro auf 2,49 Euro gesenkt. Die Niederländer wollten so ein Urteil des OLG  umgehen, wonach 2,50 Euro als Bonus nicht statthaft seien. Die Verringerung um 1 Cent beeindruckte die Münchener Richter aber nicht. 50.000 Euro muss die Europa-Apotheek jetzt allein für dieses Vergehen bezahlen. Hinzu kommen zwei vom BAV nachgewiesene Verstöße durch Bonusgewährung an Versicherte. Diese Verstöße wurden mit einem Ordnungsgeld von jeweils 10.000 Euro bedacht.

 

Das OLG sah in seiner aktuellen Beschwerdeentscheidung keinen ernsthaften Unterschied zwischen 2,50 Euro und 2,49 Euro. Es sprach auch noch eine Warnung an die niederländischen Versender aus. Angesichts der Hartnäckigkeit des Vorgehens sei das Ordnungsgeld keinesfalls unverhältnismäßig, sondern eher «moderat». Könnte heißen, dass der nächste Verstoß noch teurer wird. Damit hat der BAV nach eigenen Angaben bereits das fünfte Ordnungsgeldverfahren gegen die Europa-Apotheek erfolgreich abgeschlossen.

 

Die indirekte Drohung des OLG kann der Europa-Apotheek nicht egal sein. Nachdem am Mittwoch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe die Auffassung des Bundesgerichtshofs bestätigt hat, dass die deutschen Preisvorschriften auch für ausländische Versandapotheken gelten, bleibt den Versendern kaum noch Spielraum. Der Preis war ihr einziger Wettbewerbsvorteil. (dr)

 

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24.08.2012 l PZ

Foto: PZ (Screenshot Website Europa-Apotheek)