Neue Substanzen im BtMG |
Mit dem heutigen Tag unterliegen mehr Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als bisher. Hintergrund ist die 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, die ab heute gilt. Sie enthält 28 psychoaktive Substanzen mehr als die vorherige Version, darunter synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie synthetische Cannabinoide.
Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten kommen zusätzlich flüssige Tilidin-Präparate dazu.
Viele der neu aufgenommenen Substanzen sind chemische Abwandlungen von Stoffen, die bereits dem BtMG unterlagen. Findige Rauschgifthersteller verändern diese immer wieder geringfügig, um das Gesetz zu umgehen. Die häufig verharmlosend als «Kräutermischung» oder «Badesalz» verkauften Drogen werden auch als Legal Highs bezeichnet.
«Der Konsum dieser neuen synthetischen Substanzen ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden», sagte Mechthild Dyckmans (FDP), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, anlässlich der Neuregelung. «Mit der Unterstellung 28 weiterer Substanzen ist die Bundesregierung einen großen Schritt weiter gekommen.»
Derzeit prüfe die Regierung, ob man künftig auch ganze Substanzgruppen dem BtMG unterstellen könnte. Dies würde «den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer Varianten einer Substanz und ihrer betäubungsmittelrechtlichen Regelung unterbinden», so Dyckmans. (ah)
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26.07.2012 l PZ
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