Schmerztherapie: Bedarfsmedikation nicht vergessen |
Alle Palliativpatienten sollten neben ihrer Basismedikation eine Bedarfsmedikation für die Behandlung von Durchbruchschmerzen erhalten. Diese Forderung stellte Constanze Rémi bei der Fortbildungswoche Pharmacon in Meran auf. In der Praxis werde das oft vergessen, falsch dosiert oder kein unretardiertes Präparat dafür ausgewählt. Als Orientierungshilfe für die richtige Dosierung der Bedarfsmedikation gab die Fachapothekerin für Klinische Pharmazie die vierstündliche Gabe von einem Zehntel bis einem Sechstel der Gesamttagesdosis an. Ein Beispiel: Ein Patient ist auf Fentanyl TTS 300 µg/h eingestellt. Diese Menge Fentanyl entspricht der peroralen Verabreichung von 720 mg Morphin. Als Bedarfsmedikation darf der Patient dementsprechend im Vier-Stundentakt 120 mg erhalten. „Viele Ärzte haben völlig zu Unrecht Skrupel, so hohe Mengen zu verschreiben“, kritisierte Rémi. Sie wies zudem auf eine weitere Notwendigkeit hin. Wenn der Patient an mehreren Tagen mehr als viermal zur Bedarfsmedikation greifen muss, sollte man die Erhöhung der Basismedikation in Erwägung ziehen.
Rémi ging auch auf die neuen, schnell wirksamen Fentanyl-Darreichungsformen wie Nasenspray und Buccaltabletten ein. Diese seien ohne Zweifel wirksam und für viele Patienten eine große Hilfe. Allerdings gebe es noch einige Fragezeichen und die Präparate seien sicherlich nicht für jeden Patienten geeignet. Die Dosistitration sei zum Beispiel sehr kompliziert. Zudem seien nicht bei allen Patienten die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit gegeben und auch der Kick durch das schnelle Anfluten von Fentanyl und das Abhängigkeitspotenzial seien zu berücksichtigen. (ss)
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07.06.2012 l PZ
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