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IGeL: Verbraucherzentrale mahnt Gynäkologen ab

 

Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hat mit der Abmahnung von Frauenärzten begonnen. Die Verbraucherschützer werfen den Medizinern unlautere Geschäftemacherei mit der Angst vor. So werde zum Beispiel die Ultraschall-Untersuchung der Eierstöcke als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) von vielen Gynäkologen als wertvolle Krebsvorsorge angepriesen. Tatsächlich sei die Untersuchung für die Frauen nutzlos und die Nutzen-Schaden-Bilanz sogar negativ, kritisierte der Chef der NRW-Verbraucherzentrale, Klaus Müller. Die Verbraucherschützer berufen sich dabei auf den Medizinischen Dienst des Bundes der Krankenkassen.

 

Die Frauenärzte sollen mit der Abmahnung gezwungen werden, bestimmte Werbeaussagen für die Untersuchung zu unterlassen. Die gesetzlich Versicherten müssen die Untersuchung selbst bezahlen – sie kostet zwischen 16 und 31 Euro. Beim Eierstock-Ultraschall zeigten sich die Frauenärzte schon bei ihren Internet-Auftritten als «Meister des Verkaufs», kritisierten die Verbraucherschützer. Da werde von einer deutlich verbesserten Chance gesprochen, Krebs rechtzeitig zu erkennen.

 

Mit der Abmahnung der Ärzte betritt die Verbraucherzentrale Neuland: «Das ist etwas, was Ärzte noch nicht kennen, von der Verbraucherzentrale abgemahnt zu werden», sagte Verbraucherschützer Wolfgang Schuldzinski. Die Verbraucherzentrale will weitere freiwillige Gesundheitsleistungen unter die Lupe nehmen. Der Umsatz mit diesen Leistungen werde auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr geschätzt. Weder die Ärztekammer noch der Berufs- und der Fachverband der Frauenärzte waren für eine Stellungnahme zu erreichen.

 

23.05.2012 l dpa

Foto: DAK/Wigger

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