Schwere Hautreaktionen: Fachinfos werden verschärft |

Unter einigen systemisch verabreichten Arzneistoffen können schwere Hautreaktionen auftreten, insbesondere das Stevens-Johnson-Syndrom sowie die toxisch-epidermale Nekrolyse. Im Rahmen eines Stufenplanverfahrens werden nun die Sicherheitshinweise in Fach- und Gebrauchsinformationen verschärft, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit. Betroffen sind die Arzneistoffe Allopurinol, Carbamazepin, Lamotrigin, Phenobarbital, Phenytoin, Sulfamethoxazol, Sulfasalazin, Sulfadiazin, Meloxicam, Piroxicam und Nevirapin. Ebenfalls betroffen, in Deutschland jedoch nicht auf dem Markt, sind die Wirkstoffe Sufafurazol, Sulfadoxin und Tenoxicam.
Die Hautreaktionen sind potenziell lebensbedrohlich, treten jedoch sehr selten auf. Falls bekannt, sollen die Hersteller Häufigkeiten angeben. Der Arzt sollte bei der Erstverschreibung auf diese Nebenwirkungen hinweisen und engmaschig überwachen. Patienten sollten sich bei ersten Hautsymptomen wie Ausschlag, Blasenbildung oder Schleimhautläsionen sofort an ihren Arzt wenden. Die Therapie muss sofort beendet werden.
Das Risiko für das Auftreten von Stevens-Johnson-Syndrom und toxisch-epidermaler Nekrolyse ist in den ersten Behandlungswochen am höchsten. Je eher die Diagnose erfolgt und die verdächtigen Arzneimittel abgesetzt werden, desto besser ist die Prognose. Der Patient darf das verantwortliche Arzneimittel nie wieder einnehmen. (db)
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08.02.2012 l PZ
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