Gendiagnostik: PID-Gesetz tritt in Kraft |
Nach jahrelangen Debatten tritt heute das umstrittene Gesetz über die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft. Noch können Paare allerdings nicht wie im Gesetz vorgesehen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Deutschland auf Gendefekte testen lassen. Es fehlt noch eine Rechtsverordnung, die die Details regelt.
«Jetzt gilt es, die Rechtsverordnung in möglichst kurzer Zeit auf den Weg zu bringen», sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), der Nachrichtenagentur dpa. Darin soll geregelt werden, welche Voraussetzungen PID-Zentren erfüllen müssen, welche Qualifikation Ärzte mitbringen müssen, die Zusammensetzung der Ethikkommissionen sowie die Ausgestaltung einer Zentralstelle für die Dokumentation der durchgeführten PID-Fälle.
Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt. Das Gesetz tritt nun 14 Tage nach der Ausgabe des entsprechenden Bundesgesetzblatts in Kraft.
08.12.2011 l PZ/dpa
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