Organspenden: Neue Regelung dringend nötig |

Das Organspende-Gesetz muss nach Ansicht von Medizinern grundlegend geändert werden. Die Deutsche Transplantations-Gesellschaft forderte die Bundesregierung auf, eine Widerspruchsregelung einzuführen. Jeder, der nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen hat, käme dann nach seinem Tod als Organspender infrage. «Diese Regelung ist ethisch und verfassungsrechtlich kein Problem», sagte der Transplantationsmediziner Bernhard Banas heute in Regensburg. «Ein Organspender könnte sieben Leben retten: mit zwei Nieren, zwei Lungen, einem Herz, einer Leber und einer Bauchspeicheldrüse.»
Bislang muss einer Spende aktiv zugestimmt werden, was der Organspendeausweis dokumentiert. In Deutschland warteten derzeit rund 11 500 Menschen auf ein Organ, sagte Banas. Jährlich würden jedoch nur etwa 4000 Organe entnommen, von weniger als 1300 Spendern. Kaum jemand habe einen Organspendeausweis in der Tasche. In weit über 90 Prozent der Fälle entschieden die Angehörigen, ob Organe entnommen werden dürften.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will eine Änderung des Transplantationsgesetzes. Der Änderungsantrag sieht vor, dass Krankenkassen und Krankenversicherungen die Bürger zu einer Erklärung zur Organspende auffordern müssen. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Banas.
06.10.2011 l PZ/dpa
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