KBV: Medikationskatalog ist keine Positivliste |

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht eindeutige Unterschiede zwischen der Positivliste und dem von ABDA und KBV entwickeltem Medikationskatalog. Eine Positivliste sei für Ärzte bindend; der Medikationskatalog greife dagegen nicht in die Therapiefreiheit der Ärzte ein. Der Begriff Positivliste sei deshalb im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Versorgungskonzept von Ärzten und Apothekern vollkommen falsch gewählt, schreibt die KBV in einer Stellungnahme. Damit reagiert sie auf Äußerungen und Zeitschriftenartikel, in denen der Medikationskatalog als Positivliste beschrieben worden war.
Der Medikationskatalog sei die Weiterentwicklung der Leitsubstanzen. Im Katalog seien Leit- und Reservewirkstoffe für Indikationen der Grundversorgung zusammengestellt. Verordne der Arzt vorrangig nach dem Medikationskatalog, so helfe ihm dies, seine Patienten wirtschaftlich und evidenzbasiert zu versorgen. Der Arzt habe damit im ABDA-KBV-Modell weiterhin die freie Entscheidung, wie er seine Patienten behandelt. Diese werde ihm auch nicht vom Apotheker genommen, denn dieser wähle die Präparate nach den Vorgaben des Arztes und unter Berücksichtigung der Rabattverträge aus.
Die KBV sieht in dem Medikationskatalog das zentrale Element des gemeinsamen Konzepts, in dem der Arzt in der Regel Wirkstoffe verordnen soll und nur noch in begründeten Ausnahmefällen Handelsnamen aufschreibt. Für eine bessere Compliance sollen nach den Vorstellungen von Ärzten und Apothekern die Wirkstoffnamen für den Patienten deutlich sichtbar auf die Arzneimittelpackung aufgedruckt werden. Der Patient erkenne dann leichter, dass er das richtige Präparat bekommen habe. Neben Medikationskatalog und Wirkstoffverordnung ist das Medikationsmanagement für chronisch Kranke, die regelmäßig mindestens fünf Medikamente einnehmen, die dritte Säule des Konzepts.
Für die Ärzte hat das Konzept den Charme, dass die an Leitlinien und Indikationen orientierte wirtschaftliche Verordnung die ausgabenbezogene Steuerung ersetzt und so Richtgrößenprüfungen und Regresse wegfallen könnten. (dr)
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16.09.2011 l PZ
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