ABDA-KBV-Konzept: Modellregionen im Wettbewerb |
Die Bemühungen von Union und FDP, das ABDA-KBV-Konzept noch in die laufende Gesetzgebung zu integrieren, gehen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht weit genug. KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller freut sich zwar darüber, dass die Bundesregierung die von Ärzten und Apothekern entwickelte Arzneimittelversorgung in einem Modellvorhaben testen will. Einen Test hält er aber für zu wenig. Ärzte und Apothekern wollten ihr Modell möglichst schnell in die Regelversorgung übernehmen. Müller wünscht sich deshalb einen Wettbewerb mehrerer Modellregionen. So könnten die notwendigen Erkenntnisse schneller gewonnen werden und die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit müsse nicht auf Jahre hinausgeschoben werden.
Der KBV-Vorstand machte deutlich, dass sich die Ärzte vom ABDA-KBV-Modell auch das Ende der Richtgrößenprüfung und eine Ende der Regresse versprechen. Das sei bislang nicht umsetzbar. Zwar sehe der Änderungsantrag der Koalition die Ablösung vor, dem stehe aber das Sozialgesetzbuch V entgegen. Solange die Regierung dieses Problem nicht löse, werde sie ihr Ziel, mit dem Versorgungsstrukturgesetz den Arztberuf wieder attraktiver zu machen, nicht erreichen.
Unterdessen bringen sich Generikahersteller und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen das ABDA-KBV-Konzept in Stellung. Beim Kassenverband begreift man es schon als Ungeheuerlichkeit, dass ein Modell getestet werden soll, bei dem die Kassen nicht federführend sind. Vorstand Johann-Magnus von Stackelberg: «Es ist geradezu absurd, dass über ein für die Kassen verpflichtendes Modellvorhaben die wirtschaftliche Wirkstoffverordnung und -abgabe getestet werden soll.» Der Änderungsantrag sei «ein Geschenk für Ärzte und Apotheker, das nur darauf abstellt, die Einnahmen beider Berufsgruppen zu maximieren».
Der Gesetzgeber sollte Ärzte und Apotheker lieber dazu verpflichten, die bereits vorhandenen Instrumente zu einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung zu nutzen, anstatt ihnen neue Einkommensmöglichkeiten zu erschließen. In Zeiten, in denen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssten, seien solche Geschenke an Leistungserbringer inakzeptabel.
Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer verbeißt sich bei seiner Stellungnahme in den Medikationskatalog, den er mit Listenmedizin gleichsetzt. Für eine individuelle Behandlung der Patieten brauche es ärztliche Therapiefreiheit anstelle «pauschaler Listenmedizi«, sagt Bretthauer, ohne zu konkretisieren, inwieweit das ABDA-KBV-Modell die Auswahlmöglichkeiten stärker einschränkt, als dies heute ohnehin der Fall ist. Tatsächlich dürfte der Industrie vor allem die Wirkstoffverordnung ein Dorn im Auge sein, die ihre bisherigen Marketingstrategie konterkarriert. (dr)
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13.09.2011 l PZ
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