Drogenszene versorgt sich über Versandapotheken |

Drogenabhängige versorgen sich illegal über Internetversender mit stark wirksamen Beruhigungsmitteln. Dies betrifft aktuell den Wirkstoff Phenazepam, der zur Gruppe der Benzodiazepine gehört. In Deutschland sind alle Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Benzodiazepinen rezeptpflichtig. «Die Rezeptpflicht ist keine Schikane», sagt Profesor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). «Sie dient dem Schutz der Patienten. Wer sie umgeht und rezeptpflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung illegal über das Internet kauft, riskiert bewusst unabsehbare Folgen für seine Gesundheit.»
In der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenazepam aus der Klasse der Benzodiazepine gegen Epilepsie verwendet. In Deutschland ist dieser Wirkstoff hingegen nicht zugelassen. Doch über das Internet gelangt der Wirkstoff zunehmend in die Hände von westeuropäischen Drogenabhängigen.
In der Drogenszene kursieren hochriskante «Empfehlungen», Phenazepam gegen Entzugssymptome, zur Entspannung oder in Kombination mit Alkohol als Schlafmittel einzunehmen. Das Abhängigkeitspotenzial ist hoch. Eine Überdosierung kann zu Herzstillstand oder Koma führen. In Großbritannien wurden mehrere Personen nach einer Phenazepam-Überdosis stationär behandelt, berichtet das «British Medical Journal». Weitere Missbrauchsfälle meldeten verschiedene europäische Staaten und die USA.
13.07.2011 l PZ/ABDA
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