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Ginkgo auf Rezept: Einschränkung der Ausnahme

 

Ärzte dürfen Ginkgo-Präparate in Zukunft nur noch in einer Tagesdosis von 240 Milligramm auf Rezept verordnen. Das sieht eine Präzion der sogenannten Ausnahmeliste vor. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre nur dann zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn sie auf dieser Liste stehen. Für Arzneimittel, die Ginkgo-biloba-Extrakte enthalten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt eine Einschränkung der Ausnahme beschlossen.

 

Danach bleiben nur jene Fertigarzneimittel verordnungsfähig, bei denen zur Extraktherstellung ein Aceton-Wasser-Gemisch verwendet wurde und die eine Tagesdosis von 240 Milligramm des standardisierten Extrakts gewährleisten. Gravierende Beschränkungen der Verordnungsfähigkeit dürften trotzdem nicht zu befürchten sein. In der Erläuterung zum Beschluss heißt es weiter: »Die zu erreichende Tagesdosis […] kann in mehreren Einzeldosen pro Tag eingenommen werden.« Diese Anforderung wird von den meisten Fertigarzneimitteln erfüllt.

 

Der Entscheidung liegt eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) zugrunde, wonach eine unterstützende Behandlung mit täglich 240 mg eines standardisierten Ginkgoextrakts bei Patienten mit Demenz die Selbstständigkeit länger erhalten kann.Die Änderung tritt nach Prüfung durch das Gesundheitsministerum und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (mp)

 

19.04.2011 l PZ

Foto: Fotolia/Andre B

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