Entwurf: QMS nur für manche Apotheken bindend |
Wenn Apotheken Infusions- und Injektionslösungen herstellen, maschinell Verblistern oder Arzneimittel nach der Hunderterregel herstellen, werden sie demnächst wahrscheinlich zur Qualitätssicherung verpflichtet. Nach dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur neuen Apothekenbetriebsordnung müssten sie mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einführen.
Allerdings wird wohl keine teure Zertifizierung notwendig. Auf diese könne verzichtet werden, da die Apotheken der behördlichen Überwachung unterliegen, heißt es in dem Eckpunktepapier der Bundesregierung. Dieses Papier ist kein Gesetzentwurf, sondern nur eine Diskussionsgrundlage für die Koalitionsfraktionen. (dr)
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13.04.2011 l PZ
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