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Apothekenbetriebs­ordnung: Vorteile für Filialverbünde

 

Apotheker, die über eine Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Filialen verfügen, sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung in Zukunft bestimmte Aufgaben auf eine Apotheke konzentrieren dürfen. Nach einem von der Bundesregierung gestreuten Eckpunktepapier zur Apotheken­betriebsordnung sollen Filialen in Zukunft auf ein Labor einschließlich eines Herstellungs­bereichs verzichten dürfen, wenn die Hauptapotheke diese Aufgaben übernimmt. Auch der Notdienst soll in Zukunft von einer auf eine andere Apotheke im Filialverbund übertragen werden können.

 

Außerdem regt die Regierung in den Eckpunkten an, es den Apotheken freizustellen, den Botendienst über Einzelfälle hinaus als Dienstleistung anzubieten.

 

Beim Pick-up hat die Bundesregierung nun offensichtlich eine komplette Rolle rückwärts gemacht, die sie unter dem Schlagwort Bürokratieabbau kommuniziert. Im Koalitionsvertrag wollte sie diese besonders umstrittene Variante des Versandhandels noch verbieten, jetzt wird dereguliert. Apotheken soll erlaubt werden, ohne weitere Bedarfsprüfung Rezeptsammelstellen einzurichten – auch in Gewerbebetrieben, aber nicht bei anderen Heilberuflern. So sollen Präsenz- und Versandapotheken gleichgestellt werden.

 

Das Eckpunktepapier ist noch kein ausformulierter Gesetzentwurf, sondern lediglich eine Diskussionsgrundlage für die Regierungsfraktionen. (dr)

 

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13.04.2011 l PZ

Foto: PZ/Müller