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ApBetrO: BMG will Nebensortiment nicht beschränken

 

Die neue Apotheken­betriebsordnung sieht keine weiteren Einschränkungen beim Nebensortiment in Apotheken vor. Der Verkauf von Kosmetika, Hygieneartikeln oder Vitaminpräparaten sei bereits nach den jetzigen Regelungen eingeschränkt, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheits­ministeriums (BMG). «Die überarbeitete Apotheken­betriebsordnung sieht lediglich eine Klarstellung vor.»

 

Die «Berliner Zeitung» hatte zuvor berichtet, Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) wolle den Verkauf dieser Artikel einschränken und so dafür sorgen, dass sich die Apotheker wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

 

Tatsächlich ist in einem Eckpunktepapier des BMG, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt, lediglich die Rede davon, dass das Nebensortiment einen «untergeordneten Anteil» in der Apotheke ausmachen soll. «Bei Apotheken steht eindeutig die Versorgung mit Arzneimitteln im Vordergrund. Eine Apotheke muss auch als Apotheke erkennbar sein. Das ist das Ziel dieser Klarstellung», so der Ministeriumssprecher. (sch)

 

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13.04.2011 l PZ

Foto: Fotolia/Kneschke