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ApBetrO: Apotheker müssen Beratung aktiv anbieten

 

Das Bundesministerium für Gesundheit will die Beratungspflicht des Apothekers in der neuen Apotheken­betriebsordnung deutlicher herausstellen. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Der Apotheker soll demnach künftig in jedem Fall nachfragen, ob der Patient eine Beratung wünscht.

 

Heute gebe es eine große Anzahl hochwirksamer Arzneimittel, daher sei «eine Beratung in der Apotheke über Wirkungen, Nebenwirkungen sowie etwaige Wechselwirkungen von Arzneimitteln untereinander oder zu Lebensmitteln von großer Bedeutung», heißt es in dem Papier. Beratung sei weiterhin eine Kernaufgabe der Apotheken. (sch)

 

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14.04.2011 l PZ

Foto: Fotolia/Velychko