Gesundheitsreform und AMNOG passieren Bundesrat |

Der Bundesrat hat das GKV-Finanzierungsgesetz sowie das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) durch gewunken. Ein Antrag der SPD zur Anrufung eines Vermittlungsausschusses scheiterte. Beide Gesetze waren nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Mit dem AMNOG will die Regierung rund 2 Milliarden Euro bei den Medikamentenausgaben sparen. Auf die Apotheken kommen nun Einschnitte in dreistelliger Millionenhöhe zu. So soll der Rabatt pro rezeptpflichtiges Medikament, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren müssen, auf 2,05 Euro festgeschrieben werden. Einsparungen beim Großhandel will dieser an seine Kunden, die Apotheken weiterreichen. Pharmafirmen müssen demnächst binnen eines Jahres Nutzenbewertungen neuer Arzneistoffe vorlegen und mit den Krankenkassen über den Preis verhandeln. Bisher konnten sie die Preise selbst festlegen. Studienergebnisse müssen veröffentlicht werden. Das AMNOG regelt auch die Austauschbarkeit von Packungsgrößen bei Rabattverträgen neu.
Im GKV-Finanzierungsgesetz wird der Krankenkassenbeitrag von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht; der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent eingefroren. Krankenkassen dürfen zudem unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben. Ein steuerfinanzierter Sozialausgleich soll eine Überforderung einkommensschwacher Mitglieder verhindern. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird erleichtert. Patienten können demnächst auf Wunsch nach Zuzahlung ein nicht rabattiertes Medikament erhalten. Auch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte soll beschleunigt werden: Die Krankenkassen müssen bis Ende 2011 jeden zehnten Versicherten damit ausstatten.
Bundespräsident Christian Wulff (CDU) muss die Gesetze noch unterschreiben, bevor sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. (db)
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17.12.2010 l PZ
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