BKA: Schwere Schäden durch Kräuterdrogen |

Angeblich legale Drogen wie die Kräutermischung «Lava Red» können sehr gefährliche Folgen haben. Davor warnen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP). Vor allem Jugendliche konsumieren die im Internet als Badesalze, Kräuter oder Lufterfrischer angebotenen Mischungen. Sie enthalten unbekannte, nicht deklarierte Stoffe, die «high» machen sollen. Meist handelt es sich um echte Betäubungsmittelrecht oder experimentelle Substanzen. Daher fallen die Produkte eigentlich unter das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz. Das BKA berichtet nun über Fälle, in denen es zu lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Vielerorts litten jugendliche Konsumenten unter Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen.
«Aufgrund der häufig fehlenden Deklarierung der Wirkstoffe wissen die Konsumenten nicht, welchen Wirkstoff sie sich in welcher Konzentration zuführen», so der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke in einer Pressemitteilung. «Daraus ergeben sich unkalkulierbare Gesundheitsgefahren, da Wirkung und Nebenwirkungen der meist unerforschten Substanzen nicht eingeschätzt werden können. Zudem wird die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im Zeitverlauf verändert. Konsumenten können dann auch bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung rechnen.» Zudem verharmlose die jugendliche Gestaltung der Verpackung die Gefahren der Produkte.
Vergangene Woche hatte eine Analyse des Landeskriminalamts Niedersachsen ergeben, dass die Kräutermischung «Lava Red» das synthetische Cannabinoid JWH-122 enthält. Das Gutachten liegt der Pharmazeutischen Zeitung vor. JWH-122 ist mit dem natürlichen Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol strukturell nicht verwandt, hat jedoch eine ähnliche psychoaktive Wirkung. JWH-122 ist ein Strukturanalogon von JWH-018, einer der Wirkkomponenten der Kräutermischung «Spice», die vor einem Jahr verboten wurde. JWH-122 fällt derzeit nicht unter das Betäubungs-, wohl aber unter das Arzneimittelgesetz.
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20.12.2010 l PZ
Foto: Fotolia/Andre B. (Symbolbild)