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Sartane: Kontraindikation Schwangerschaft bedenken

 

Sartane sind im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel streng kontraindiziert. Darauf weist die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) im Hinblick auf zwei neu gemeldete Fälle von Fetopathien hin. Entgegen der bestehenden Kontraindikation nahmen eine 40- und eine 39-jährige Schwangere wegen arterieller Hypertonien Candesartan beziehungsweise Olmesartan ein. Bei beiden Feten kam es zu einem Oligohydramnion, einem Mangel an Fruchtwasser. Im ersten Fall kam das Neugeborene mit einer Störung der Nierenfunktion und weiteren Schäden zur Welt; im zweiten Fall fehlen Angaben zum weiteren Verlauf der Schwangerschaft. Auch das Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie in Berlin berichtet über eine Häufung von Meldungen zur Einnahme von Sartanen im zweiten und dritten Trimenon trotz Kontraindikation.

 

Die AkdÄ weist aufgrund der Vorfälle noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass Sartane und ACE-Hemmer im ersten Trimenon nicht empfohlen und im zweiten und dritten streng kontraindiziert sind. Beide Medikamentengruppen verschlechtern vermutlich die Durchblutung der fetalen Organe, was zu Entwicklungsstörungen führen kann. Frauen im gebärfähigen Alter, die eine ACE-Hemmer oder ein Sartan einnehmen, sollten über die Risiken bei einer Schwangerschaft und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Umstellung der Medikation aufgeklärt werden, schreibt die AkdÄ. Ist eine antihypertensive Therapie notwendig, ist Methyldopa Mittler der Wahl, falls Nebenwirkungen wie Sedierung toleriert werden. Alternativen sind Metoprolol und Nifedipin. (db)

 

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18.10.2010 l PZ

Foto: Fotolia/Zielinska