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Altersblindheit: Kassen übernehmen Lucentis-Behandlung

 

Im jahrelangen Streit um die medikamentöse Behandlung von Patienten mit Altersblindheit gibt es Bewegung. Nach Angaben der Patientenorganisation «Pro Retina Deutschland» kann jetzt ein Teil der Patienten mit dem dafür zugelassenen Medikament Ranibizumab (Lucentis®) behandelt werden. Drei Ersatzkassen hätten Rabattverträge mit dem Hersteller abgeschlossen und einen Behandlungsvertrag mit den Ärzten. In der Techniker Krankenkasse (TK), der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und der Hanseatische Ersatzkasse seien ein Drittel aller Versicherten in Deutschland vertreten. «Diese Verträge haben Modellcharakter», sagte Ute Palm, Vorstandsmitglied von «Pro Retina» laut Mitteilung. Der Verein hoffe auf weitere Vereinbarungen oder auf eine bundeseinheitliche Regelung. Die Behandlung fehle bisher im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patienten würden stattdessen mit dem deutlich preiswerteren, aber für das Auge nicht zugelassenen Bevacizumab (Avastin®) von Roche behandelt. Das für die Makuladegeneration zugelassene Lucentis werde vielen Patienten vorenthalten.

 

Jahrelang hatten sich die Spitzenverbände der Ärzte und Krankenkassen nicht über das Honorar einigen können. Unlängst hatten mehrere Sozialgerichte den Anspruch der Patienten auf die Therapie mit dem zugelassenen Medikament durch einen Augenarzt ihrer Wahl bestätigt. An der feuchten altersbedingten Makula-Degeneration erkranken in Deutschland jährlich rund 50 000 Menschen. Die Erkrankung ist die häufigste Ursache für Altersblindheit.

 

16.08.2010 l PZ/dpa

Foto: Fotolia/Judex