BtM: Bundesrat stimmt neuen Regelungen zu |

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat die 24. Verordnung zur Änderung von Vorschriften im Betäubungsmittelrecht akzeptiert. Danach werden mehrere Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Dazu gehören die synthetischen Cannabinoide CP-47,497-Homologe und JWH-018, die jetzt dauerhaft unter das BtMG fallen. Sie sind enthalten in der Modedroge Spice und ähnlichen Kräutermischungen. Damit sind Herstellung, Besitz und Handel mit diesen Substanzen verboten. Wegen ihres Suchtpotenzials fallen darüber hinaus die synthetischen Cannabinoide JWH-019 und JWH-073 sowie Mephedron unter das Betäubungsmittelgesetz. Diese Substanzen werden ebenfalls als Rauschdrogen verwendet. Neu auf die Liste verschreibungsfähiger Betäubungsmittel kommt Tapentadol. Es soll im Sommer auf den Markt kommen. Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes tritt zum 22. Januar in Kraft.
Gleichzeitig hat der Bundesrat der Entlassung von Pantoprazol (20 mg) in Packungen bis zu 14 Tabletten aus der Verschreibungspflicht zugestimmt. (dr)
Mehr zum Thema Betäubungsmittel
18.12.2009 l PZ
Foto: Fotolia/Kalfar