Beratung per Videokonferenz rechtens |

Ende Oktober wurde in einer Sparkassenfiliale im hessischen Massenheim die deutschlandweit erste Video-Apotheke «CoBox» eröffnet. Das Regierungspräsidium Darmstadt erklärte das Modellprojekt nach eingehender Prüfung nun für rechtens. «In den gesetzlichen Vorgaben gibt es keine Vorschrift, die gegen den Betrieb einer solchen Videobox spricht», sagte Sabine Aretz vom Regierungspräsidium Darmstadt gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Voraussetzung hierfür sei allerdings eine Versandhandelserlaubnis. Die kann Apotheker Michael Schier vorweisen. Von seiner Steinern-Apotheke im rund 14 Kilometer entfernten Mainz-Kastel aus bedient er seine Kunden per Videokonferenz in der «CoBox», ein abgeschlossener Raum von etwa vier Quadratmetern Größe.
Kunden müssen in der «CoBox» auf einen Knopf drücken, dann bekommt das Personal in der Steinern-Apotheke ein Signal. Im Keller der Apotheke steht eine eigene Videobox über die anschließend eine Videokonferenz nach Massenheim hergestellt wird. Wer ein Rezept einlösen will, kann dieses in einen Schlitz einschieben. Dort wird es gescannt und erscheint wenig später auf dem Bildschirm in der Steinern-Apotheke. Das Original wird in der «CoBox» gesammelt und anschließend abgeholt.
«Entscheidend für die Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist die Tatsache, dass über die Box nicht direkt Arzneimittel abgegeben werden», sagte Aretz. Vor der Belieferung des Kunden halte der Apotheker das Rezept in den Händen und könne es abzeichnen. So könnten Fälschungen erkannt werden, genauso wie in einer öffentlichen Apotheke. Darin sieht das Regierungspräsidium denn auch den entscheidenden Unterschied zu dem umstrittenen Arzneimittelabgabeautomaten Visavia der Firma Rowa. (sch)
06.11.2009 l PZ
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