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Verbraucherschutz: Cocain in Red Bull Cola

 

Nach dem Fund von Cocainspuren in der Cola von Red Bull haben die Lebensmittel-Aufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer das Getränk aus dem Verkehr gezogen. Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen bestätigten am Wochenende Thüringen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern ein entsprechendes Verkaufsverbot. In Baden-Württemberg dagegen bleibt die Cola vorerst in den Regalen. «Die Cola ist nicht gesundheitsgefährdend, aber sie verstößt gegen Lebensmittelrecht», sagte Thomas Schulz, Sprecher des Thüringer Gesundheitsministeriums, der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Auch wenn die nachgewiesene Substanz unbedenklich ist, handelt es sich rechtlich bei dem Getränk um kein Lebensmittel, sondern ein Betäubungsmittel.» Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) hatte in einer Cola-Probe Spuren von Cocain gefunden, die offensichtlich von einem decocainierten Cocablatt-Extrakt stammen. Damit sei die Cola kein Lebensmittel mehr, sondern fällt nach Angaben des Bundesverbraucherschutzministeriums unter das Betäubungsmittelgesetz. Das Ministerium wies am Samstag erneut darauf hin, dass Verbraucherschutz Sache der Bundesländer sei und nur dort über ein mögliches Verkaufsverbot entschieden werden könne. Alle Länder hätten das LIGA-Gutachten bekommen, erklärte eine Sprecherin.

 

Der Pharmakologe Fritz Sörgel hält die Maßnahmen gegen das Getränk für übertrieben. Er habe bei einem massenspektroskopischen Schnelltest erhebliche Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen von Red Bull Cola für die Stoffe Kokain und dessen Abbauprodukt Benzoylecgonin (BEC) gefunden, sagte der Leiter des Instituts für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Wir haben auch den Coffeingehalt gemessen. Auch er ist sehr variabel», erläuterte er. «Wenn man andere Nahrungsmittel und Getränke auf diesem Level der Empfindlichkeit messen würde, wie jetzt Red Bull Cola, fände man vieles», sagte der Experte. «Dank moderner Analysenmethoden lernen wir immer mehr, dass wir in einem Meer von Drogen und Dopingstoffen leben.»

 

Red Bull wehrt sich gegen das Verkaufsverbot. «Decocainierte Cocablatt-Extrakte werden weltweit als Aroma in Lebensmitteln eingesetzt», zitierte die «Frankfurter Neue Presse» am Samstag das Unternehmen. Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablatt-Extrakte enthielten, gälten sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig.

 

25.05.2009 l dpa

Foto: Fotolia/Reitz-Hofmann