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Mehrbesitzverbot: EU-Verfahren geht weiter

 

Die EU-Kommission hält an ihrem Vorhaben fest, das deutsche Mehrbesitzverbot aufzuheben. Sie hat die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag gegen Deutschland eingeleitet und die Bundesregierung förmlich dazu aufgefordert, die Regelungen zum Apothekenbesitz zu überarbeiten. Sie sieht in der deutschen Vorschrift, wonach ein Apotheker nur eine Haupt- und drei Filialapotheken besitzen darf, und diese in räumlicher Nähe zueinander liegen müssen, eine unangemessene Beschränkung der Niederlassungsfreiheit. Die Kommission ist der Meinung, dass die Regelung nicht mit dem Argument des Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen ist.

 

Die Bundesregierung muss sich nun innerhalb von zwei Monaten dazu äußern. Wenn die Regierung dies nicht tut oder die Kommission der Begründung aus Deutschland nicht folgen will, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dort wird zurzeit bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren über das deutsche Fremdbesitzverbot entschieden. Das Urteil in diesem Fall wird für Mitte 2009 erwartet.

 

Die EU-Kommission hat gleichzeitig auch Portugal dazu aufgefordert, die Vorschriften zum Apothekenbesitz zu überarbeiten. Dort dürfen Pharmagroßhandlungen keine Apotheken betreiben. Außerdem ist auch in Portugal die Zahl der Apotheken, die einer Person gehören dürfen, auf vier beschränkt. (dr)

 

19.09.2008 l PZ

Foto: Fotolia/Matte

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