Krankenhausversorgung: Stewens begrüßt EuGH-Entscheidung |
Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern als «Sieg für die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der Arzneimittelversorgung in Deutschland» bezeichnet. Der EuGH habe in seinem Urteil die Sicherheit über die wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen gestellt. Stewens: «Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein zu hohes Gut, als dass es durch einen leichtfertigen Umgang mit Arzneimitteln aufs Spiel gesetzt werden dürfte.»
Die Luxemburger Richter hatten gestern die Klage der EU-Kommission zur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern in Deutschland abgelehnt. Dabei hatte der EuGH die im Apothekengesetz geforderte Versorgung aus einer Hand als angemessenes Mittel im Sinne des Gesundheitsschutzes angesehen. Die EU-Kommission hatte geklagt, weil sie in der zwingenden Kombination von Arzneimittelverkauf an Krankenhäuser und Beratung des dort arbeitenden Personals durch die liefernde Apotheke eine Benachteiligung ausländischer Unternehmen sieht. Stewens hofft, dass der EuGH nun auch im Vorlageverfahren zum deutschen Fremdbesitzverbot dem nationalen Gesundheitsschutz Vorrang einräumt. Gerade die großen Bundesländer wie Bayern seien auf eine flächendeckende Versorgung durch Präsenzapotheken angewiesen. Viele Experten sehen in dem Urteil zur Krankenhausversorgung jedoch keinen Hinweis auf die Entscheidung zum Fremdbesitzverbot. (dr)
12.09.2008 l PZ
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