Pharmazeutische Zeitung online

Galavit: Gericht verhängt Haftstrafen

 

Wegen Betrugs und Wuchers mit dem angeblichen Krebswundermittel Galavit hat das Landgericht Kassel zwei Männer hinter Gitter geschickt. Der 64 Jahre alte Kopf einer fünfköpfigen Gruppe muss für sieben Jahre und drei Monate in Haft, ein beteiligter Arzt fünf Jahre und acht Monate. Ein Journalist, der die Geschichte von «Wunderheilungen» lanciert hatte, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei Kaufleute erhielten Bewährungsstrafen und hohe Geldbußen. Die fünf Männer haben nach Überzeugung des Gerichts das russische Aufbaumittel Galavit an 132 Krebskranke verkauft und für jede Behandlung 8500 Euro kassiert, das 26-fache des Einkaufspreises. Fast alle Patienten waren wenige Monate nach der Behandlung in einer nordhessischen Klinik gestorben.

 

Galavit enthält nach Herstellerangaben als chemisch aktive Substanz Natrium 5-Amino-2,3-dihydro-1,4-Phthalazin-dion. Je nach Artikel über das angebliche Krebswundermittel tauchen auch andere Bezeichnungen auf. Auffällig ist die Ähnlichkeit mit der Substanz Luminol, welche aus der Lumineszenz bekannt ist. Die Summenformel der beiden Stoffe ist identisch: C8H7N3O2.

 

Im Rahmen einer Krebstherapie soll Galavit intramuskulär verabreicht werden, wobei die Regeldosis bei 15 bis 20 Injektionen liegt. Berichten zufolge wurde das Mittel in russischen Forschungslaboren entwickelt, um Kosmonauten gegen die Entstehung von Tumoren durch die hohe Strahlenbelastung im Weltraum zu schützen. 1997 wurde es in der Russischen Föderation vom Ministerium für Gesundheitswesen zugelassen. Anders als hierzulande sind keine den internationalen Standards entsprechenden Belege oder klinischen Studien dazu erforderlich gewesen. In Deutschland hat das Mittel keine Zulassung.

 

Stimulierung des körpereigenen Abwehrsystems, Wachstumsstopp des Primärtumors und Verhinderung der Neubildung von Metastasen: Als Wundermittel gegen Krebs wurde Galavit präsentiert. Beweise zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Mittels bei Krebs gibt es allerdings nicht. Klinische Studien mit Onkologiepatienten, die die genannten Wirkungen belegen, existieren ebenfalls nicht. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und die Deutsche Krebsgesellschaft raten ausdrücklich vom Einsatz ab. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnte vor dem Präparat. (ss)

 

15.07.2008 l PZ/dpa

Foto: PZ/Klein

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.