Galavit: Gericht verhängt Haftstrafen |
Wegen Betrugs und Wuchers mit dem angeblichen Krebswundermittel Galavit hat das Landgericht Kassel zwei Männer hinter Gitter geschickt. Der 64 Jahre alte Kopf einer fünfköpfigen Gruppe muss für sieben Jahre und drei Monate in Haft, ein beteiligter Arzt fünf Jahre und acht Monate. Ein Journalist, der die Geschichte von «Wunderheilungen» lanciert hatte, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei Kaufleute erhielten Bewährungsstrafen und hohe Geldbußen. Die fünf Männer haben nach Überzeugung des Gerichts das russische Aufbaumittel Galavit an 132 Krebskranke verkauft und für jede Behandlung 8500 Euro kassiert, das 26-fache des Einkaufspreises. Fast alle Patienten waren wenige Monate nach der Behandlung in einer nordhessischen Klinik gestorben.
Galavit enthält nach Herstellerangaben als chemisch aktive Substanz Natrium 5-Amino-2,3-dihydro-1,4-Phthalazin-dion. Je nach Artikel über das angebliche Krebswundermittel tauchen auch andere Bezeichnungen auf. Auffällig ist die Ähnlichkeit mit der Substanz Luminol, welche aus der Lumineszenz bekannt ist. Die Summenformel der beiden Stoffe ist identisch: C8H7N3O2.
Im Rahmen einer Krebstherapie soll Galavit intramuskulär verabreicht werden, wobei die Regeldosis bei 15 bis 20 Injektionen liegt. Berichten zufolge wurde das Mittel in russischen Forschungslaboren entwickelt, um Kosmonauten gegen die Entstehung von Tumoren durch die hohe Strahlenbelastung im Weltraum zu schützen. 1997 wurde es in der Russischen Föderation vom Ministerium für Gesundheitswesen zugelassen. Anders als hierzulande sind keine den internationalen Standards entsprechenden Belege oder klinischen Studien dazu erforderlich gewesen. In Deutschland hat das Mittel keine Zulassung.
Stimulierung des körpereigenen Abwehrsystems, Wachstumsstopp des Primärtumors und Verhinderung der Neubildung von Metastasen: Als Wundermittel gegen Krebs wurde Galavit präsentiert. Beweise zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Mittels bei Krebs gibt es allerdings nicht. Klinische Studien mit Onkologiepatienten, die die genannten Wirkungen belegen, existieren ebenfalls nicht. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und die Deutsche Krebsgesellschaft raten ausdrücklich vom Einsatz ab. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnte vor dem Präparat. (ss)
15.07.2008 l PZ/dpa
Foto: PZ/Klein