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Bundesrat: Paracetamol teilweise rezeptpflichtig

 

Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. «Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und Fiebermittel und auch für Kinder weiterhin geeignet. Die Höchstdosis darf aber nicht überschritten werden. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten Patienten die Beratungsangebote der Apotheken noch besser nutzen als bisher», sagte dazu Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 10 bis 12 Gramm oder über einen längeren Zeitraum mehr als 7,5 Gramm Paracetamol täglich einnimmt. Diese Grenzwerte sind bei Kindern geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationsmedikamenten enthalten, es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen.

 

Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht. Außerdem wurden aus Sicherheitsgründen die offiziellen Dosierungsempfehlungen für Paracetamol vor kurzem nach unten korrigiert. Schulz: «Patienten sollten sich vor allem bezüglich der richtigen alters- beziehungsweise körpergewichtsabhängigen Dosis in der Apotheke informieren.»

 

Darüber hinaus untersteht Johanniskraut zur Behandlung mittelschwerer Depressionen ab 1. April 2009 der Verschreibungspflicht. Auch für Butylscopolaminium-Salze und Acetylcholin wurde die Verschreibungspflicht beschlossen: in diesen Fällen gilt sie bereits ab 1. Oktober 2008.

 

16.06.2008 l PZ/ABDA

Foto: Fotolia/Kirchmaier-Gilg

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