Zuzahlung trotz Hartz IV |

Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind nicht grundsätzlich von der Zuzahlung für Medikamente befreit. Das entschied heute das Bundessozialgericht in Kassel (Aktenzeichen B 1 KR 10/07 R). Geklagt hatte ein arbeitsloser, chronisch kranker Mann mit einer monatlichen Unterstützung von 345 Euro plus Unterkunft- und Heizkostenzuschuss. Durch die Zuzahlung zu Medikamenten in Höhe von 1 Prozent seiner Bruttoeinnahmen pro Jahr (in diesem Fall 41,40 Euro) werde das Existenzminimum unterschritten. Dem widersprachen die Kasseler Richter. Der Kläger habe ohne eigene Beitragslast im gesamten Zeitraum Anspruch auf alle GKV-Leistungen wie ein Beschäftigter gehabt und als Arbeitslosenhilfe nahezu das Doppelte des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gehabt. Da die geforderte Zuzahlung auch als monatliches Darlehen in Höhe von 3,45 Euro gezahlt werden könnte, sei die Belastung zumutbar. (db)
22.04.2008 l PZ
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