Gentests: Mehr Regeln, mehr Selbstbestimmung |

Jeder Bürger kann und soll selbst entscheiden, ob er einen Gentest macht oder nicht. Das beschloss heute das Bundeskabinett in Vorbereitung auf ein Gendiagnostikgesetz. Mittels der ethisch umstrittenen Gentests kann beispielsweise das Risiko, an Leiden wie Brustkrebs oder Chorea Huntington zu erkranken, eingeschätzt werden. Dazu muss der Betroffene jedoch einwilligen, lautet ein zentraler Punkt des Eckpunktepapiers. Er hat somit sowohl ein Recht auf Wissen als auch auf Nicht-Wissen. Über die weitere Verwendung der Daten entscheidet ebenfalls nur der Betroffene. Niemand darf aufgrund eines Testergebnisses diskriminiert werden. Arbeitgeber und Versicherer haben nur in Ausnahmen ein Recht auf diese Informationen; beispielsweise wenn Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht oder die Berufseignung festgestellt werden muss. Gesundheitsbezogene Gentests dürfen nur von ausgewiesenen Fachärzten durchgeführt werden. Zu jedem vorgeburtlichen Test soll in Zukunft eine Beratung verpflichtend sein. Solche Tests sind nur für medizinische Zwecke zulässig, also um genetische Eigenschaften des Fetus festzustellen, die seine Gesundheit vor oder nach der Geburt negativ beeinflussen können. Das Geschlecht darf nicht bestimmt werden. Bei einem Abstammungstest müssen die Beteiligten einwilligen. Heimliche Vaterschaftstests würden damit ausdrücklich verboten. (db)
16.04.2008 l PZ
Foto: Fotolia/Vollmer