Barmer: Vorerst ändert sich nichts |
Die Barmer Ersatzkasse will das Hausarzt- und Hausapothekenmodell so weiterführen wie bisher. Das Bundessozialgericht (BSG) habe lediglich entschieden, dass das Modell nicht die Kriterien der Integrierten Versorgung erfülle und somit kein Anspruch auf Mittel aus einem Sondertopf zur Förderung der Integrationsversorgung bestünde, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer, Birgit Fischer. Gegen den Vertrag hatte die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen geklagt. Die damalige Bundesregierung hatte im GKV-Modernisierungsgesetz eine Anschubfinanzierung für Integrationsversorgung festgelegt. Bis zu einem Prozent der kassenärztlichen Vergütung sollten für neue Versorgungsformen verwendet werden. Die Thüringer Kassenärzte müssen nun das Geld zurückbekommen. Aus dem Urteil resultierende Kürzungen bei den Leistungserbringern will die Barmer aus eigenen Mitteln ausgleichen. Die Kasse habe bereits entsprechende Rückstellungen gebildet. Gegenüber der PZ erklärte die Sprecherin der Barmer, Susanne Uhrig, es gebe zurzeit keinerlei Gründe für Apotheker oder Ärzte, aus dem Hausarzt- und Hausapothekenvertrag auszusteigen. Es ändere sich bis auf weiteres nichts. Die zusätzlichen Kosten der Barmer seien nicht beitragsrelevant. Die Barmer sieht in dem Urteil des BSG keine grundsätzliche Kritik an dem Modell. Das Gericht habe sogar ausdrücklich dessen Nutzen für die Versicherten herausgestrichen. Es habe dem Hausarzt- und Hausapothekenvertrag lediglich den Status der Integrationsversorgung abgesprochen, da sich Hausärzte und Apotheker dabei im Wesentlichen innerhalb der Regelversorgung bewegten. Die Barmer sieht in der Zusammenarbeit mit Hausärzten und Apothekern eine wesentliche Qualitätsverbesserung der Versorgung. Beide Berufsgruppen seien wichtige Partner der Barmer. (dr)
07.02.2008 l PZ