Betäubungsmittel: Regierung beschließt Änderungen |
Das Bundeskabinett hat heute mit der 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beschlossen. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilt, werden danach gesundheitsgefährdende Drogen, wie Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei), Benzylpiperazin (BZP) und Oripavin neu dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Salvia divinorum enthalte Diterpene, die zu den stärksten pflanzlichen psychoaktiven Substanzen gehören. Der Konsum könne zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Störungen führen, so das BMG. BZP ist eine synthetische Substanz, die wie Amphetamin und Methamphetamin das zentrale Nervensystem stimuliert. Gemäß eines Risikobewertungsberichts des wissenschaftlichen Beirats der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sollte BZP wegen seiner aufputschenden Eigenschaften, der gesundheitlichen Gefahren und des fehlenden medizinischen Nutzens kontrolliert werden. Für die Aufnahme von Oripavin habe sich die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen stark gemacht. Für Deutschland sei dies völkerrechtlich bindend. Außerdem werden mit der Verordnung die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Modafinil wird aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen, weil das Abhängigkeitspotential als gering eingeschätzt wird. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. (dr)
23.01.2008 l PZ