EuGH: Knoblauchkapseln sind kein Arzneimittel |
Knoblauchkapseln sind entgegen der Auffassung deutscher Behörden kein Arzneimittel. Mit dieser Entscheidung erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein deutsches Verbot der Einfuhr und Vermarktung von «Knoblauchextraktpulver-Kapseln» für illegal. In dem Urteil (Rechtssache C-319/05) vom Donnerstag in Luxemburg heißt es, die deutsche Einstufung als Arzneimittel sei ein Verstoß gegen den freien Warenverkehr in der EU. Die höchsten EU-Richter befanden, die Knoblauchkapseln enthielten nach Aktenlage «keine Substanz, die nicht auch in Knoblauch in seinem natürlichen Zustand enthalten wäre». Die Einnahme solcher Kapseln habe auch «keine zusätzlichen positiven oder negativen Auswirkungen im Vergleich zum Verzehr von Knoblauch im natürlichen Zustand». «Allgemein förderliche Auswirkungen auf die Gesundheit», wie sie Knoblauch besitze, genügten nicht für die Einstufung als Arzneimittel.
15.11.2007 l dpa