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3. Tranche im Insolvenzverfahren
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10,3 Millionen Euro für AvP-Apotheken

Im Insolvenzverfahren zu AvP steht die dritte Vorabauszahlung an: Nach Informationen der PZ beträgt der Abschlag im Rahmen des Vergleichs insgesamt 10,3 Millionen Euro, das entspricht 3,4 Prozent der Forderungen. Ein größerer Betrag könnte Anfang 2025 mit einer Vorabausschüttung auf die Quote folgen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 19.09.2024  19:38 Uhr

Gegen das private Rechenzentrum AvP wurde im September 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet, seitdem läuft die komplexe Aufarbeitung. Im Herbst 2023 wurde ein Vergleich geschlossen, der Teilausschüttungen der Forderungen der Apotheken vorsieht. Im Gegenzug haben die Geschädigten auf etwaige Aussonderungsrechte verzichtetet.

Bei der ersten Tranche im Januar wurden 33,8 Millionen Euro an etwa 2500 Empfänger ausgeschüttet, 10,9 Prozent der Forderungen der Apotheken. Die zweite Runde fiel mit insgesamt 3,3 Millionen Euro (1,1 Prozent) deutlich geringer aus. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos verwies seinerzeit auf die schleppende Abstimmung mit den Kostenträgern.

Zwischenzeitlich konnte die Zuordnung der treuhänderisch hinterlegten Gelder vorgenommen werden. Der größte Teil soll allerdings sonstige Leistungserbringer betreffen, in erster Linie Sanitätshäuser. Daher fällt auch die dritte Ausschüttung mit 10,3 Millionen Euro nicht übermäßig groß aus. Unter dem Strich werden damit jetzt 15,4 Prozent der Forderungen der Apotheken vorab beglichen, insgesamt 47,4 Millionen Euro. 

Im Rahmen des Vergleichs wurde aber zusätzlich eine Vorabausschüttung auf die Quote vereinbart. Und hier können die Apotheken als größte Gläubigergruppe mehr erwarten. Weil die Ausschüttung an Fristen gebunden ist, können die Apotheken vermutlich Anfang 2025 damit rechnen. Mit den danach noch offenen Forderungen nehmen sie ganz normal an der Ausschüttung zum Abschluss des Verfahrens teil. Ganz am Ende rechnen Insider mit einer Quote von etwas über 40 bis maximal 50 Prozent auf die Forderungen.

Vergleich mit Banken

Dazu dürfte auch eine Einigung mit den Banken beitragen, die nach PZ-Informationen zwischenzeitlich erreicht wurde. Das Konsortium hatte AvP im Herbst 2020 die Kreditlinie gekündigt, kurz nachdem die Krankenkassen überwiesen hatten. Insolvenzverwalter Hoos hatte außergerichtlich Rückzahlungen geltend gemacht und mit Klage gedroht.

Zumindest eine Flanke wurde jetzt geschlossen. Demnach haben die Banken einen Teil von Hoos Forderungen gezahlt und gleichzeitig auf eine Teilnahme am Insolvenzverfahren verzichtet. Das vereinfacht das Verfahren, denn die Banken wären bei Zahlung des vollen geforderten Betrags wiederum als Gläubiger aufgetreten und bei der Schlussquote entsprechend berücksichtigt worden.

Hoos wollte den Banken-Deal auf Nachfrage nicht kommentieren. Auch zur Höhe der aktuellen Auszahlung in der dritten Tranche gibt es noch keine offiziellen Angaben. Diese soll morgen erfolgen.

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