10 Euro Fixum – gegenfinanziert |
Alexander Müller |
12.08.2024 14:00 Uhr |
Der Thüringer FDP-Landtagsabgeordnete Robert-Martin Montag hat ein eigenes Honorarkonzept für Apotheken vorgestellt. / Foto: FDP Thüringen
Montag ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP und kämpft auf Landesebene gerade um den Wiedereinzug seiner Partei in den Thüringer Landtag. Über das Gesundheitssystem macht er sich grundsätzliche Gedanken: Honoraranpassungen müssten auch bei knappen Kassen finanziert werden, wenn sie dringend benötigte Strukturen sichern oder einen direkten Mehrwert für die Patienten darstellen.
Das von ihm vorgeschlagene Vergütungskonzept sieht vor, das Fixum auf 10 Euro zu erhöhen, zuzüglich eines Dynamisierungsfaktors. Der variable Honorarteil soll demnach bei 3 Prozent bleiben, aber um einen Zuschlagsatz erweitert werden, der die Zinsentwicklung abbildet. Der Kassenabschlag soll künftig ohne Mehrwertsteueranteil als Nettobetrag in Höhe von 1,49 Euro ausgewiesen werden und nur noch bei Zahlung innerhalb von 48 Stunden nach Rechnungsstellung anfallen, danach je nach Verzögerung gestaffelt sinken. Als weitere Maßnahmen sieht Montags Konzept eine Verdopplung der Notdienstgebühr auf Patientenseite und »die deutliche Erhöhung und Dynamisierung« der Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) vor.
Mit der besseren Vergütung der pDL, die leicht aus den schon zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden könnte, will Montag die Ausgaben teilweise gegenfinanzieren. Klingt paradox, aber der FDP-Poltiker ist überzeugt, dass eine stärkere Nutzung der pharmazeutischen Kompetenzen zu signifikanten Kosteneinsparungen durch Qualitätssteigerungen führt.
Allein ein qualifiziertes Medikationsmanagement steigere die Adhärenz und vermeide Krankenhauseinweisungen. Das habe das Projekt ARMIN in Sachsen und Thüringen deutlich gezeigt. Jährliche Einsparungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro durch Compliance-Verbesserungen sowie rund 280 Millionen Euro durch die Reduktion von unerwünschten Arzneimittelereignissen (UAE) hält Montag für realistisch.
Unabhängig davon seien die Mehrkosten auch finanzierbar, so Montag. Angesichts der für 2024 erwarteten Grundlohnsteigerung von 4,22 Prozent stiegen auch die Einnahmen der GKV um mehrere Milliarden Euro. Der GKV-Schätzerkreis gehe 2024 von circa 13,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus. Bei einem Anteil von 2 Prozent der GKV-Ausgaben für den Wertschöpfungsanteil der Apotheken könnten allein dadurch rund 270 Millionen Euro mehr in die Wirtschaftlichkeit der Apotheken investiert werden.
In der GKV selbst fänden sich zudem zahlreiche Möglichkeiten, Geld einzusparen. Montag würde zum Beispiel die Beschränkung der Abrechnungsprüfung von Krankenhäusern aufheben, die die Krankenkassen derzeit rund 1 Milliarde Euro koste.
Die Medikamentenwahl bei der intravitrealen operativen Medikamentengaben zur Bekämpfung von makuladegenerativen Erkrankungen hat nach Montags Rechnung ebenfalls großes Sparpotenzial. Die applikationsfertige Fertigspritze koste mehr als 1100 Euro. Allein die Verwendung von zur Auseinzelung geeigneter Dosen würde jährlich rund 750 Millionen Euro sparen. Und der off-label-use von Bevacizumab koste nur rund ein Zehntel, werde aber bei weniger als 40 Prozent der jährlich rund zwei Millionen Behandlungen eingesetzt.
»Allein dieser kursorische, erste Blick zeigt ein Verteilungspotential von rund 3,8 Milliarden Euro auf«, so Montag. Damit seien die vorgeschlagenen Vergütungsanpassungen bereits gegenfinanziert.
Gerade angesichts eines steigenden ambulanten Bedarfs müssten die Apotheken als erste Anlaufstelle für Patienten stärker in die Versorgung einbezogen werden, fordert der FDP-Politiker. Allerdings habe sich die wirtschaftliche Situation für Apotheker in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert. Die Umsatzsteigerungen aufgrund von einem wachsenden Hochpreisern sind hinsichtlich Vorfinanzierung, Lagerung und Retaxationsgefahr eher ein Nachteil, weiß auch Montag.
Und: Bei der Festlegung der Preisspannen müssen gemäß Arzneimittelgesetz die berechtigten Interessen der Apotheken berücksichtigt werden. »Taschenspielertricks« mit der Notdienstpauschale oder die Wiederfreigabe von Skonti im Einkauf befreien die Bundesregierung nicht von ihrer Verantwortung, mit einer angemessenen Vergütung für die staatlich übertragende Aufgabe der Arzneimittelversorgung in freiberuflicher Tätigkeit die Wirtschaftlichkeit von Apotheken sicherzustellen, so Montag.