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Elektronisches Rezept

Gerda ist »keine Insellösung«

Das Projekt Gerda, der sogenannte Geschützte E-Rezeptdienst der Apotheken, ist weit vorangeschritten. Bei der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg stellte NGDA-Geschäftsführer Christian Krüger das Konzept vor und verriet, dass Gerda gute Chancen habe, als Grundlage für die bundesweite Einführung elektronischer Verordnungen zu dienen.
Brigitte M. Gensthaler
11.07.2019  11:28 Uhr

»Es gibt eine sichere E-Rezept-Technologie, die bereits aktiv geschaltet ist – das ist Gerda«, berichtete Christian Krüger, Geschäftsführer der NGDA - Netzgesellschaft Deutscher Apotheker, bei der gestrigen Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg in Stuttgart. Man arbeite daran, dass bis 2020 alle deutschen Apotheken elektronische Rezepte über Gerda abholen, beliefern und weiterverarbeiten können. Eine Lösung für die Abrechnung mit den Kostenträgern sei bereits weit fortgeschritten.

Krüger erinnert an die Leitplanken des Projekts: Das System sei »grundsätzlich diskriminierungsfrei«, sodass jede Apotheke und jedes Unternehmen daran teilnehmen könne. Die Ärzteschaft war von Beginn an eingebunden, was für übergreifende Akzeptanz sorge. Fundament ist die freie Arzt- und Apotheken-Wahl des Patienten.

»Die NGDA hat für die Fernbehandlungs-Plattform DocDirekt in Baden-Württemberg keine Insellösung entwickelt, sondern einen Fachdienst, der weder regional begrenzt noch auf Fernbehandlung allein spezialisiert ist«, betonte Krüger in der Versammlung. Ausdrücklich dankte er der LAK und dem Landesapothekerverband (LAV) für das gute Zusammenwirken bei diesem Projekt. Mit Gerda könne die Standesorganisation zeigen, dass und wie sie den Weg der Digitalisierung mitgestaltet.

Wie läuft der Prozess ab?

Der Arzt stellt ein E-Rezept entsprechend dem Muster 16 oder einem Privatrezept aus, signiert und verschlüsselt es und legt es virtuell in den Rezeptfachdienst Gerda. Den Rezeptschlüssel bekommt nur der Patient. Dieser kann sein Rezept mittels Schlüssel einer Apotheke seiner Wahl zuweisen. Die Apotheke erhält ein Signal, dass eine elektronische Verordnung eingegangen ist, identifiziert sich über das N-Ident-Verfahren und kann das E-Rezept aus dem Rezeptspeicher holen und beliefern. Danach kann sie es über die Apothekenrechenzentren mit den Kostenträgern abrechnen.

Zur Erinnerung: Das N-Ident-Verfahren wurde im Zuge von SecurPharm eingeführt. Es ist eine Art digitaler Ausweis, der jede einzelne Apotheke in Deutschland kennzeichnet. »Seit Februar 2019 sind 100 Prozent der deutschen Apotheken bei N-Ident registriert, und dieses Apothekenregister ist selbstpflegend«, sagte Krüger. Die Ärzte identifizieren sich im Modellvorhaben in Baden-Württemberg übrigens mit ihrem Heilberufsausweis, um den Rezeptspeicher nutzen zu können.

Der Modellversuch, an dem der Telemedizin-Anbieter TeleClinic beteiligt ist und der in Stuttgart und Tuttlingen starten wird, hat bundesweit große Aufmerksamkeit und Akzeptanz erfahren. Der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) und der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) hätten das mit ihrer Mitwirkung entstandene Gerda-Gesamtkonzept als Vorschlag für das Projekt E-Rezept in der gematik eingereicht, so Krüger. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sehe darin eine überzeugende Gesamtlösung. Inzwischen habe der Deutsche Apothekerverband (DAV) – auch unterstützt durch die professionellen und umfangreichen Vorarbeiten bei Gerda – die Federführung im Projekt E-Rezept in der gematik übernommen. »Gerda ist keine Parallelveranstaltung zur Telematik-Infrastruktur, sondern wird darin irgendwann aufgehen.«

 

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