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Uruguays Cannabis-Politik

Apotheker als legale Dealer

24.05.2016  09:33 Uhr

Von Jennifer Evans / Eigentlich sollten in Uruguay schon ab Mai dieses Jahres Cannabis-Produkte in der Apotheke legal und mehrwertsteuerfrei verkauft werden – so sieht es das Cannabis-Gesetz vor. Lange vorab hatten sich Apotheken als offizielle Verkaufsstellen beworben, damit die ersten Drogen pünktlich über den HV-Tisch gehen können. Doch nun gibt es Verzögerungen.

Nach Angaben der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) liegt es zum einen an der Bürokratie in dem südamerikanischen Land, dass der legale Verkauf der Droge in Apotheken noch auf sich warten lässt. Zum anderen habe sich der 2015 neu gewählte Präsident Tabaré Vázquez zuletzt um die Apotheker gesorgt, die durch den geplanten Cannabis-Verkauf womöglich Opfer gewaltbereiter Drogenhändler werden könnten. Laut KAS hatte Vázquez deshalb eine erneute Prüfung des bereits 2014 in Kraft getretenen Gesetzes angekündigt – und dabei ist es bislang geblieben. Seitens des staatlichen Instituts für die Regulierung und Kontrolle von Cannabis (IRCCA) heißt es aber jetzt, der vorgesehene Cannabis-Verkauf in Apotheken nehme wieder an Fahrt auf.

 

Apotheker in der Pflicht

 

Schließlich stehen die Details längst fest: Der Cannabis-Einkaufspreis für Apotheken soll der KAS zufolge bei 90 US-Cent pro Gramm liegen. Auf diesen Preis können die Pharmazeuten bis zu 30 Prozent aufschlagen. Ein Teil des Aufschlags soll laut Gesetz Gewinn sein, der andere der vom Staat beschlossenen Aufklärungskampagne rund um die Gefahren des Cannabis-Konsums dienen. Dabei nimmt das Gesetz auch die Apotheker in die Pflicht, ihre Kunden angemessen auf die Problematiken hinzuweisen.

 

Im Mai 2014 hatte Uruguay als erstes Land der Welt den Konsum und die Produktion von Cannabis legalisiert. Erklärtes Ziel dieser liberalen Drogenpolitik ist es, der damit verbundenen Kriminalität anders als durch eine Nulltoleranzstrategie zu begegnen. Uruguay setze dabei maßgeblich auf einen verantwortungsvollen Konsum durch richtige Aufklärung und Prävention, so die KAS. Den Grammpreis für die Droge halte das Land zudem niedrig, um mit dem Schwarzmarkt konkurrieren zu können. Weithin strafbar bleibt auch in Uruguay der Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz, beim Autofahren und in öffentlichen Gebäuden.

 

Grundsätzlich muss sich ein Cannabis-Konsument in Uruguay für einen von drei Beschaffungswegen entscheiden – so ist es im Gesetz verankert. Entweder er kommt über den privaten Anbau, der jährlich 480 g nicht überschreiten darf, an sein Cannabis, oder er wird Mitglied in einem beim IRCCA registrierten Club. In der Gemeinschaft dürfen dann 15 bis 45 Personen bis zu 99 Pflanzen besitzen, der Ertrag pro Person ist jedoch ebenfalls auf 480 g beschränkt. Und die dritte Möglichkeit ist der Erwerb in einer lizensierten Apotheke. Dort gibt es maximal 40 g Cannabis pro Monat (sprich 480 g jährlich). Anhand einer Identifikation über Fingerabdruck soll der Apotheker künftig bei der Abgabe den Überblick über Kaufdatum und Menge pro Kunde behalten. /

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