Entlassrezepte: Flexiblere Regeln, weniger Retax |
Seit Oktober 2017 dürfen Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung Arzneimittel verordnen. Nicht selten kommt es beim Einlösen der Rezepte in der Apotheke jedoch zu Problemen, auch im Umgang mit formalen Fehlern auf dem Rezept. Jetzt hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine Vereinbarung mit den Ersatzkassen geschlossen, die für mehr Klarheit sorgen soll.
Die neuen Regeln gelten seit 1. Mai, zudem haben beide Seiten eine Friedenspflicht für alle Rezepte vereinbart, die seit dem 1. Oktober über eine Ersatzkasse abgerechnet wurden. Im Kern regelt die Zusatzvereinbarung folgende Punkte:
Darüber hinaus haben Apotheker und Ersatzkassen die Vorgaben zur Packungsgröße in ihrer Zusatzvereinbarung konkretisiert:
Auch mit dem GKV-Spitzenverband hat der DAV über eine ergänzende Vereinbarung zum Umgang mit Entlassrezepten verhandelt, die zeitnah für alle Krankenkassen vorliegen dürfte. (sch)
14.05.2018 l PZ
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