Rezeptdaten: Bahr fordert Einschreiten der Justiz |

Im Rahmen der Debatte über den Verkauf möglicherweise unzureichend verschlüsselter Patientendaten durch Apothekenrechenzentren fordert Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein Einschreiten der Justiz. «Ich fordere die zuständigen Stellen, wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft auf, möglichen neuen Vorwürfen gegen Apothekenrechenzentren nachzugehen», so Bahr. Die Gesetzeslage sei klar: Patientendaten müssten geschützt und dürften nicht zweckentfremdet werden, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» hatte berichtet, dass die Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheker (VSA) millionenfach Patientendaten an Markforschungsinstitute und die Pharmaindustrie verkaufe, die nur schein-anonymisiert seien und so eine Rückverfolgung auf die Patienten zuließen. Laut Sozialgesetzbuch V ist die Verarbeitung anonymisierter Daten zu Zwecken wie beispielweise der Marktforschung ausdrücklich erlaubt. Die Datensätze müssen jedoch so verschlüsselt sein, dass keinerlei Rückschlüsse auf Patienten, Apotheker oder Ärzte mehr möglich sind.
Aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht erfüllt die VSA diese Anforderungen. Die Behörde kann die gegen das Rechenzentrum erhobenen Vorwürfe daher nicht nachvollziehen «Wir haben das Prozedere der VSA eingehend geprüft und festgestellt, das alles den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Daten ausreichend anonymisiert sind», sagte der Präsident der Datenaufsichtsbehörde, Thomas Kranig der Pharmazeutischen Zeitung. Dies bescheinige auch der offizielle Prüfbericht vom 9. Januar 2013. «Wir sind der Auffassung, das ist so in Ordnung», so Kranig. Eine Rückführbarkeit der Daten auf den Patienten sei definitiv nicht gegeben. Kranig räumte allerdings ein, dass die VSA die Patientendaten bis 2010 nicht ausreichend anonymisiert hatte. Dieser Mangel sei aber definitiv behoben. Seiner Meinung nach beziehen sich die im «Spiegel» zitierten Quellen auf den Zustand vor 2010. «Das, was jetzt an Daten von der VSA weitergeleitet wird, ist absolut gesetzeskonform», so Kranig.
Auch die Apotheker hätten ein großes Interesse am Schutz der Patientendaten, betonte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. «Apotheken in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Daten zur Rezeptabrechnung an die Krankenkassen zu liefern», heißt es in einer Presserklärung. Die Rezeptdaten würden deshalb in den Apothekenrechenzentren gesammelt, verarbeitet und dann an die Kassen weitergeleitet. Bei den nun erhobenen Vorwürfen handele es sich laut ABDA aber um Vorgänge, die mit der eigentlichen Abrechnung nichts zu tun hätten. «Deutschlands Apotheker vertrauen darauf, dass die für sie tätigen Dienstleister alle Daten nach Recht und Gesetz verarbeiten», sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. (et)
Lesen Sie dazu auch
Apothekenrechenzentren: Datenschutz in der Kritik, Meldung vom 19.08.2013
20.08.2013 l PZ
Foto: PZ/Wagenzik