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Covid-19

Zentrale Beschaffung von Arzneimitteln eingeleitet

Zugelassene Arzneimittel gegen Covid-19 gibt es bislang nicht. Sehr wohl aber potenziell wirksame Wirkstoffe, die in individuellen Heilversuchen und Studien zum Einsatz kommen dürfen. Solche sollen nun zentral beschafft und von der Bundeswehr verteilt werden.
PZ
24.03.2020  16:36 Uhr

Für potenziell gegen Covid-19 wirksame Therapieoptionen ist die zentrale Beschaffung eingeleitet worden. Die Medikamente sollen zur Behandlung von COVID-19 Patienten mit schweren Verlaufsformen eingesetzt werden. Dazu zählen Chloroquin-haltige Arzneimittel, das antiviral wirksame HIV-Medikament Kaletra® (Lopinavir/Ritonavir) sowie die in Japan zugelassenen Arzneimittel Avigan® (Favipiravir) und Foipan® (Camostat). Darüber informiert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) in einer Pressemitteilung und beruft sich auf das Bundesministerium für Gesundheit.

Sobald die zentral beschafften Arzneimittel verfügbar sind, übernimmt die Bundeswehr kostenfrei deren gleichmäßige Verteilung an ausgewählte Apotheken von Universitätskliniken sowie an Apotheken der STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger)-Behandlungszentren. Eine Liste der Klinikapotheken ist unter www.arzneimittelkommission.de  abrufbar. Die belieferten Apotheken sollen die Arzneimittel bei Bedarf an weitere Kliniken in ihrem Umkreis verteilen und können diese auch untereinander austauschen.

Die AMK verweist darauf, dass es sich bei einer Covid-19-Therapie um einen individuellen Heilversuch ohne klinische Wirksamkeitsnachweise handele. Der Einsatz sollte daher vorrangig bei schweren Verlaufsformen erwogen und patientenindividuell unter sorgfältiger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses erfolgen. Der STAKOB informiert über mögliche Therapieoptionen und kann bei der Wahl geeigneter Therapien unterstützen. Die Kontaktdaten der STAKOB-Behandlungszentren sind unter www.rki.de/stakob abrufbar.

Apotheker werden gebeten, unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der (Off-Label) Anwendung der genannten Arzneimittel unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. 

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