Wie sich die ABDA erneuern will |
Eine neue Strukturanalyse rät der ABDA, ihre Gremienstruktur zu verschlanken. / Foto: PZ/Türschmann
Schon 2020 hatte die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen, mit externer Hilfe eine Analyse der eigenen Verbandsarbeit vorzunehmen. Der ABDA-Vorstand sollte hierzu ein Beratungsunternehmen beauftragen. Die Wahl fiel auf das Unternehmen B'VM, welches seine Analyse Anfang 2021 mit rund 100 Interviews startete: Die Berater sprachen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ABDA-Geschäftsstelle, mit Vertreterinnen und Vertretern der Kammern und Verbände und hörten sich auch im erweiterten Umfeld der ABDA um. Auf Basis der Interviews sollten Bereiche erarbeitet werden, in denen sich die Arbeit der Standesvertretung verbessern muss.
Im vergangenen Jahr gründete sich eine Vorbereitungsgruppe aus Mitgliedern mehrerer Kammern und Verbände, die die von B'VM vorgelegten Änderungsvorschläge und Analysen der ABDA für einen Konvent aufbereiteten. Dieser Konvent, auf dem erstmals alle Kammern und Verbände über die Umstrukturierung der ABDA diskutierten, fand in der vergangenen Woche statt.
Im Gespräch mit der PZ erklärte B'VM-Geschäftsführer Stephan Mellinghoff die wichtigsten Ergebnisse der Analyse und stellte den weiteren Abstimmungsprozess vor. Demnach konzentrieren sich die Änderungsvorschläge auf drei Handlungsfelder: die Gremienstrukturen, die ABDA-Finanzierung sowie die Verbesserung des „Realisationssystems“, also die fachliche Arbeit in der ABDA-Geschäftsstelle und in Ausschüssen.
B'VM-Geschäftsführer Stephan Mellinghoff sprach mit der PZ über die Strukturanalyse der ABDA durch sein Unternehmen. / Foto: B'VM
Was die Gremienstrukturen betrifft, schlägt B'VM der ABDA demnach vor, sich nach dem Prinzip »schlank macht schnell« auszurichten. Konkret habe die Analyse gezeigt, dass die Gremienstruktur komplex und aufwendig sei. Man habe eine »Vielfach-Befassung« mit Themen festgestellt – es sei nicht nötig, dass die gleichen Themen in verschiedenen Gremien mehrfach besprochen würden. Als eine zentrale Änderung schlägt B'VM daher vor, den Gesamtvorstand, in dem bislang alle Präsidentinnen und Präsidenten und Vorsitzenden der 34 Kammern und Verbände zusammenkamen, zu streichen.
Die Mitgliederversammlung (MV) soll als Entscheidungsgremium gestärkt werden, unter anderem indem sie sich – statt wie bisher zweimal pro Jahr – künftig viermal im Jahr trifft. Aber auch hier soll es eine Verschlankung geben: Die Kammern und Verbände sollen künftig nur noch ihre Führungsspitze plus Vize plus die jeweilige Geschäftsführung schicken – das Delegierten-Prinzip entfällt also. Hinzu kommen zwei Angestellten-Vertretungen sowie jeweils eine Vertretung aus den Bereichen Klinik, Industrie und Verwaltung. Das nach der Mitgliederstärke bemessene Stimmenverhältnis bleibe aber erhalten, so Mellinghoff. Die Mitgliederversammlung behält weitreichende Entscheidungskompetenzen, insbesondere zum Führungspersonal der ABDA, zur Einrichtung von Ausschüssen und zum Haushalt.
Auch an der ABDA-Spitze und in der Geschäftsstelle soll sich nach den Vorstellungen von B'VM einiges ändern. An der Spitze der Geschäftsstelle soll demnach kein/e Hauptgeschäftsführer/in mehr stehen, sondern eine gleichberechtigte Doppelspitze. Mellinghoff erklärt: »Die Analyse hat ergeben, dass eine Aufteilung Sinn ergeben könnte. Dabei würde sich eine Person um die ABDA-internen Geschäfte kümmern und die andere Person politische Aufgaben erhalten, also eine Art Außenminister/in der ABDA werden.«
Aus dem geschäftsführenden Vorstand der ABDA soll künftig der ebenfalls zu verschlankende »ABDA-Vorstand« werden. Im Raum stehen zwei Vorschläge, bei denen der Vorstand statt wie bisher 13 dann sechs beziehungsweise sieben Mitglieder hätte. In jedem Fall dabei sein sollen die neue hauptamtliche Doppelspitze der ABDA sowie der/die ABDA-Präsident/in, der/die Vorsitzend/e des DAV sowie der/die Präsident/in der Bundesapothekerkammer (BAK).
Eine weitreichende Änderung wäre zudem, dass der/die ABDA-Präsident/in künftig keine Doppelfunktion mehr haben dürfte, also nicht mehr gleichzeitig eine Kammer oder einen Verband leiten dürfte – schließlich müsse der/die ABDA-Präsident/in die gemeinschaftlichen Interessen der Apothekerschaft vertreten und gegebenenfalls bei Konflikten vermitteln können, so die Argumentation.
Passend zur Verschlankung der Gremien schlagen die Berater der ABDA vor, künftig mehr Entscheidungen in Fachausschüssen zu treffen. Konkret soll es weiterhin einen beim DAV angesiedelten Vertragsausschuss, einen BAK-Ausschuss für Leitlinien, einen weiteren BAK-Ausschuss für Fort- und Weiterbildung sowie den ABDA-Haushaltsauschuss geben.
Wichtigste Änderung: Die Ausschüsse sollen eine abschließende Entscheidungskompetenz erhalten. Mellinghoff dazu: »Die Fachkompetenz ist in der ABDA doch vorhanden – aus unserer Sicht sollten die Expertinnen und Experten nicht nur vorschlagen, sondern auch beschließen. Die von den Fachexperten erarbeiteten Verträge werden schließlich auch heute schon in den Gremien in der Regel nicht mehr verändert.«
Konkret hieße das, dass etwa mit den Krankenkassen ausgehandelte Verträge nicht mehr in die ABDA-Gremien müssen, sondern im Vertragsausschuss wirksam beschlossen würden. Zur Besetzung und Mitgliederzahl der Ausschüsse macht B'VM keine festen Vorschläge – das jeweilige Organ (ABDA, DAV oder BAK) sollen darüber entscheiden. Dass sich die Landesapothekerverbände über zu wenig Mitspracherechte bei neuen Verträgen beschweren könnten, sieht Mellinghoff nicht. Schließlich könnten die ABDA-Mitglieder ja Vertreter/innen in die ABDA-Ausschüsse entsenden.
Am wenigsten Reformbedarf sieht B'VM beim ABDA-Haushalt. Die Analyse hat vereinzelt Kritik am gemeinsamen (ABDA, BAK und DAV) Haushalt ergeben. Zudem hätten sich insbesondere kleinere ABDA-Mitglieder über die finanzielle Belastung, die sich durch die Mitgliedsbeiträge ergibt, beschwert. Laut Mellinghoff haben einige Kammern und Verbände auch nach mehr Transparenz verlangt, um zu verstehen »wessen Geld wo ausgegeben« werde. Allerdings ist es aus Sicht der Berater schwer, den Haushalt aufzuspalten. Schließlich werde es immer Projekte und Themen geben, die alle drei Organe gleichermaßen betreffen. B'VM rät daher, am gemeinsamen Haushalt festzuhalten.
Wie geht es nun weiter? Zunächst einmal soll das auf dem Konvent eingesammelte Feedback in die B'VM-Vorschläge eingearbeitet werden. Mellinghoff zufolge habe es bei den wichtigsten Anregungen, insbesondere der Gremien-Verschlankung, »wenig Widerspruch« gegeben. Insofern sei er zuversichtlich, dass die Vorschläge auch in Beschlüssen münden werden. Wichtig sei es ihm, darauf hinzuweisen, dass der Wunsch nach Veränderung aus der ABDA selbst entstanden war.
Klar ist: In ihrer jetzigen Form würden die B'VM-Vorschläge weitreichende Änderungen in allen drei Standesvertretungsorganen nach sich ziehen – was Satzungsänderungen bedingen würde. Dies können in allen drei Fällen nur die jeweiligen Mitgliederversammlungen vornehmen. Ziel ist es laut Mellinghoff, Ende dieses Jahres die Neuaufstellung zu beschließen.