Pharmazeutische Zeitung online
Maskenabgabe an Risikopatienten

Welche Masken dürfen verteilt werden?

Das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Schutzmasken an Risikopatienten zu verteilen, sorgt bei den Apothekern für Aufregung und auch Verwirrung. Bundesweit sollen Apotheken Schutzmasken an knapp 30 Millionen Deutsche verteilen, eine große Aufgabe, zumal die Offizinen die Masken selbst beschaffen müssen. Doch welche Masken dürfen eigentlich bestellt und an Risikopatienten und Senioren abgegeben werden?
Charlotte Kurz
14.12.2020  16:00 Uhr

Am morgigen Dienstag soll die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in Kraft treten. Die Apotheker stehen damit vor großen Herausforderungen. Insbesondere die Abgabe im Dezember ist teilweise nicht genau geregelt, die Gefahr besteht, dass Risikopatienten die drei ihnen zustehenden Masken in mehreren Apotheken einlösen. Mit der Vergütung per Pauschale wissen die Apotheker zudem nicht genau, wie viele Masken sie in der ersten Abgabewelle, die bis zum 6. Januar 2021 andauert, vorab kaufen sollen oder können. Ab Januar können Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen zweimal sechs Masken in der Apotheke abholen.

Bei einem Detail ist der Entwurf der Rechtsverordnung jedoch sehr genau. Demnach dürfen »partikelfiltrierende Halbmasken« an die Risikopatienten abgegeben werden, also nicht nur FFP2-Masken, sondern auch Alternativen, beispielsweise aus dem Ausland. In einer Anlage des Entwurfs listet das BMG insgesamt fünf Schutzmaskentypen auf. Die ABDA will nun die Apotheker in einem Übersichtsschreiben weiter informieren, was beim Einkauf der Schutzmasken für die Risikopatienten zu beachten ist.

Dabei weist das Schreiben der Bundesvereinigung nochmals daraufhin, dass diese Form von Masken sowohl für den Eigen- als auch für den Fremdschutz geeignet ist, um sich vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. FFP2-Masken müssen demnach mindestens 94 Prozent der Schadstoffe aus der Luft filtern. Allerdings sollte die Maske kein Ausatemventil besitzen. Ein Ventil erleichtert zwar das Ausatmen, die Atemluft wird jedoch ungefiltert an die Umgebung abgegeben. Weitere Informationen zur Handhabung und Beratung bei der Maskenabgabe hat die PZ hier zusammengefasst.

Das Schreiben der ABDA erklärt auch nochmal, warum nicht nur FFP2-Masken als Atemschutzmasken abgegeben werden dürfen, sondern beispielsweise auch die chinesischen KN95-Masken, obwohl diese vor der Pandemie nicht regulär auf dem europäischen Markt zugelassen waren. In der ersten Hochphase der Pandemie gab es nur wenige FFP2-Masken. Ausnahmeregelungen für Masken aus dem Ausland wurden deshalb getroffen. Was es aus diesem Grund insbesondere bei den KN95-Masken zu beachten gibt, hatte die PZ bereits berichtet.

Empfehlung: Vertraute Händler kontaktieren

Ganz konkret empfiehlt die ABDA den Apotheken, sich zunächst ein Angebot eines vertrauten Händlers einzuholen. Versuchsweise sollten zuerst EU-konforme FFP2-Masken bestellt werden. Wenn diese nicht verfügbar sind, können auch andere Masken, die unten aufgelistet sind, bezogen werden. Vorab sollte zudem ein Dokument über die Maske sowie ein Muster inklusive Verpackung und beiliegender Anleitung angefordert werden. Damit kann die Produktkennzeichnung, die Verpackung und die beiliegenden Anleitungen überprüft werden. Diese sollten auf die EU-Konformität oder auf die Bestätigung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde hinweisen. Gegebenfalls sollte auch eine Gebrauchsinformation der Maske beiliegen.

Bei einem Fälschungsverdacht darf die Maske nicht abgegeben werden. »Über ein bestehendes Risiko bei der Verwendung der PSA hat der Apotheker die zuständige Marktüberwachungsbehörde, den Hersteller und den Einführer zu unterrichten«, erklärt die ABDA weiter. Die European Safety Federation publiziert zudem bereits als Fälschungen enttarnte Masken und Zertifikate. Auch die Webseite »Gefährliche Produkte in Deutschland« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Datenbank »Rapex« der Europäischen Kommission veröffentlichen Meldungen zu Produktwarnungen und -rückrufen.

Mehr von Avoxa