Wann geht es mit den Apotheken-Impfungen los? |
Bereits geschulte Apotheker dürfen sofort losimpfen, allerdings nur unter den richtigen Rahmenbedingungen. / Foto: Imago Images/Sylvio Dittrich
Ganz offiziell und per Gesetz sind Apotheker seit Samstag dazu berechtigt gegen Covid-19 zu impfen. Am vergangenen Freitag haben der Bundestag und Bundesrat das entsprechende Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, am gleichen Tag ist es zudem im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist das Gesetz einen Tag später, also am 11. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Damit fragen sich viele, vor allem Pharmazeuten, die bereits über eine Fortbildung im Rahmen der Grippeschutzimpfungen impfen gelernt haben, ob sie eigentlich bereits anfangen dürfen, die Covid-19-Impfungen auch anzubieten. Die PZ hat diesbezüglich beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachgehakt.
Die Antwort ist: Alle Apotheker, die bereits eine entsprechende Schulung absolviert haben dürfen »zügig im Rahmen der derzeit bestehenden Impfstrukturen, z.B. Impfzentren oder mobile Impfteams, eigenständig Impfungen durchführen.« Das bedeutet, die derzeit rund 2600 Pharmazeuten, die bundesweit bereits über die Grippe-Modellprojekte geschult wurden, dürfen sich ab sofort bei Impfzentren oder mobilen Impfteams melden, und können dort mitimpfen. Einzig zu beachten ist, dass sie per Gesetz allerdings lediglich dazu berechtigt sind, Personen ab 18 Jahren zu impfen, da die Kinder-Impfung nicht Bestandteil der Fortbildungen der Grippe-Impfungen ist. In der Begründung des Gesetzentwurfs vom 6. Dezember hieß es zudem, dass für die Impfungen von Personen zwischen 12 und 17 Jahren entsprechende Ergänzungsschulungen durchzuführen sind.
Apothekeninhaber fragen sich allerdings, wann sie mit den Immunisierungen in der eigenen Offizin starten dürfen. Dazu soll die Apotheke eine »eigenständige bestellberechtigte Impfstelle« sein, um auch selbst Impfstoffe bestellen und beziehen dürfen, so das BMG gegenüber der PZ. Zudem müssen auch die Details zur Vergütung der Impfungen geklärt werden. Derzeit erhalten Ärzte je durchgeführter Impfung laut Coronavirus-Impfverordnung 28 Euro, an Wochenend- und Feiertagen 36 Euro.
Außerdem müssen die Apotheker in die Meldepflichten eingebunden werden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte dazu vergangene Woche, dass die ABDA diesbezüglich mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) in Kontakt steht, um die täglichen Meldungen der durchgeführten Impfungen vorzubereiten. Sie deutete zudem an, dass hierfür das DAV-Portal genutzt werden könnte.
Für diese ganzen Detailfragen wird eine kurzfristige Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung benötigt, heißt es weiter vom BMG. Wann diese aktualisiert wird, ist aber noch offen. »Ich kann Ihnen keinen genauen Zeitplan nennen«, sagte die BMG-Sprecherin dazu. Allerdings rechnet das BMG damit, dass Apotheker sowie Zahn- und Tierärzte Anfang des Jahres 2022 in die Impfkampagne eintreten und damit selbst Impfungen in den eigenen Räumlichkeiten anbieten können.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.