Keine Flexibilisierung für Pharmazie-Ausbildung |
Um es Pharmaziestudierenden auch in Pandemie-Zeiten zu ermöglichen, ihre Ausbildung in der vorgesehenen Frist zu absolvieren, fordern ABDA und BPhD eine Anpassung der Approbationsordnung. / Foto: Adobe Stock / Gorodenkoff Productions OU
Der am vergangenen Mittwoch vom Kabinett beschlossene Entwurf für das zweite Bevölkerungsschutzgesetz sieht unter anderem vor, die Approbationsordnung für Zahnärzte zu flexibilisieren – für Apotheker ist eine solche Änderung hingegen nicht verankert. Die Ausbildungsordnung für Ärzte wurde bereits Anfang April angepasst. Sowohl der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) als auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), hatten auf eine Änderung der Approbationsordnung gedrängt .
Eine solche Änderung sollte die Regelungen zur Ausbildung an die aktuelle Situation anpassen und sicherstellen, dass auch während der pandemischen Ausnahmesituation Pharmazeuten sachgerecht ausgebildet werden können. Eine Verzögerung im Lehr- und Prüfungsbetrieb bedeute auch eine unmittelbare Gefährdung für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und qualifizierter pharmazeutischer Beratung, heißt es seitens des BPhD.
Neben einer Ausweitung von Testmöglichkeiten für das Coronavirus sieht der Kabinettsentwurf vor, die Vorsorge für die nächste Grippe-Saison zu intensivieren. Außerdem sollen Modellversuche zu Arznei-Automaten in Kliniken starten, wogegen sich die ABDA zuvor ebenfalls deutlich ausgesprochen hatte.
Der Ausschuss für Gesundheit wird in seiner digitalen Sitzung am 11. Mai 2020 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchführen.
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