VOASG muss ins Parlament |
Brigitte M. Gensthaler |
26.06.2020 12:52 Uhr |
BLAK-Präsident Thomas Benkert (Archivfoto) fordert den Gesetzgeber auf, das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke noch dieses Jahr durch den Bundestag zu bringen und zu verabschieden. / Foto: PZ/Alois Müller
Mit einer einstimmig angenommenen Resolution treten die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) am Freitag an die Öffentlichkeit. Sie fordern den Gesetzgeber auf, noch in diesem Jahr das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) zu verabschieden. Mit dem VOASG sei auch zu regeln, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt. Erst am Mittwoch drängte auch die Landesapothekerkammer Hessen mit einer ähnlichen Resolution auf die Verabschiedung des VOASG.
BLAK-Präsident Thomas Benkert legte die Resolution vor, seiner Ansicht nach sei es höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einlöst und die Apotheke vor Ort tatsächlich stärkt. Dies sei laut Benkert nur noch in diesem Jahr möglich, weil danach der Wahlkampf starte. »Die Benachteiligung versorgungsrelevanter Apotheken in Deutschland ist nicht mehr hinnehmbar.« Wenn eine umfassende Gleichpreisigkeit mit der EU nicht machbar ist, sei das Rx-Versandverbot der einzig verbleibende Weg zur versprochenen umfassenden Gleichpreisigkeit, betonte Benkert. Er verwies auf die großen Leistungen der Apotheker in der Coronavirus-Krise. »Wir stehen weiterhin zu dieser Verantwortung und wollen unseren Teil der gesellschaftspolitischen Verantwortung tragen. Jetzt ist die Politik gefordert, ihren Beitrag zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke zu leisten.«
Auch Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), warb für die Resolution und unterstrich noch einmal die Prioritäten. Vorrang habe das VOASG, erst wenn das Gesetz nicht umsetzbar sei, müsse der Berufsstand das Rx-Versandverbot wieder reaktivieren und einfordern. »Das VOASG muss jetzt im Parlament beraten, eventuell auch modifiziert und dort verabschiedet werden.« Für ein neues Gesetzesvorhaben sei keine Zeit, warnte er. Hubmann mahnte dabei in der Diskussion, bei den eigenen Forderungen taktisch immer die Gesamtsituation des Parlaments und der Politiker mit zu berücksichtigen, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen.
Das Ziel der Resolution, auf die Gleichpreisigkeit zu pochen, war in der ausführlichen Diskussion unstrittig. Mehrere Diskutanten forderten jedoch, mehr Selbstbewusstsein zu zeigen – gerade aufgrund der gezeigten Leistungen in der Coronavirus-Krise. Sie empfahlen für den Fall, dass das VOASG in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet wird, direkt die Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß zu fordern, ohne den Spielraum einer »mindestens gleichwertigen Alternative« zu nennen. Diese Fassung fand jedoch keine Mehrheit bei den Delegierten.
Einstimmig wurde die nahezu unveränderte, ursprüngliche Fassung der Resolution angenommen. Sie lautet: »Wie wichtig der Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch die Apotheke vor Ort vor allem mit Arzneimitteln ist, ist jedem in diesem Land im Verlauf der Corona-Pandemie überdeutlich geworden. Die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker fordern deshalb den Gesetzgeber auf, noch in diesem Jahr das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) zu verabschieden. Mit diesem ist auch zu regeln, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel (GKV, PKV, Selbstzahler) gilt. Sollte dies nicht geschehen, muss schnellstmöglich eine mindestens gleichwertige Alternative wie z. B. die Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß verabschiedet werden.«
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