Verurteilter Ex-Zyto-Apotheker erhält Approbation nicht zurück |
In Abwesenheit des Klägers entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute, dass der verurteilte Bottroper Apotheker seine Approbation nicht zurückbekommt. / Foto: picture alliance/dpa
Im Jahr 2018 hatte das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker nach etwa achtmonatiger Verhandlung aufgrund jahrelanger Versorgung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in einer Vielzahl von Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Später hatte die Bezirksregierung Münster dem Ex-Pharmazeuten die Zulassung als Apotheker für immer entzogen.
Der Verurteilte wollte seine Approbation zurück und klagte gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, »gegen den Widerruf seiner Approbation«. Darüber hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute entschieden. Nachdem der Ex-Apotheker im Eilverfahren bereits gescheitert war, fand heute das Hauptsacheverfahren statt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage des Apothekers gegen den Widerruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die Bezirksregierung zurück. Das hat die 18. Kammer unter Vorsitz von Richter Fabian Schmidetzki in Abwesenheit des Klägers entschieden, der derzeit eine Haftstrafe absitzt. Er saß nach seiner Verhaftung seit 2016 bis zum Prozessauftakt im November 2017 in Untersuchungshaft.
Vor Gericht wurde der Apotheker von Rechtsanwalt Christian Roßmüller vertreten, der sich »nicht überrascht« über das Urteil zeigte. Das Verwaltungsgericht stützte sich am Donnerstag in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des Apothekers geführt hatten. Dessen Fall hatte vor Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine »Unzuverlässigkeit« und »Unwürdigkeit«, den besonders verantwortungsvollen Beruf der Apothekers auszuüben, schließen lasse. Kurz: Er sei »ungeeignet, diesen Beruf auszuüben«, betonte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht stellen.
Zuletzt mehrten sich laut Nachrichtenagentur dpa Hinweise, dass der Angeklagte im offenen Strafvollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Bielefeld-Senne sein könnte. Einige Zeugen behaupteten auch, ihn zuletzt wieder in Bottrop auf den Straßen gesehen zu haben.
Zwei Jahre nach dem Essener Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juli 2020 die Revision des Apothekers verworfen. Damit wurde das Urteil rechtskräftig und die Bezirksregierung entzog ihm endgültig die Zulassung als Apotheker. Parallel zur Klage vor dem Verwaltungsgericht läuft gegen ihn seit März 2019 ein Insolvenzverfahren am Amtsgericht Essen. Laut »WAZ« arbeitet der Düsseldorfer Insolvenzverwalter Dirk Andres weiter daran, ein zweistelliges Millionenvermögen zu sichern. Die zunächst vom Landgericht auf 17 Millionen Euro bezifferte Schadensumme hatte der BGH später über die Revision auf 13,6 Millionen Euro reduziert. Kürzlich sei die Villa des Apothekers verkauft worden. Die ehemals rund elf Millionen Euro teure Luxusherberge mit zahlreichen Extras war von einem Makler für 5,7 Millionen Euro zum Verkauf angeboten worden. Ob sie diesen Preis erzielte, ist nicht bekannt.