Pharmazeutische Zeitung online
Entwurf für neue STIKO-Empfehlung

Sechs Monate nach Covid-Genesung könnte geimpft werden

Bislang hat die Ständige Impfkommission Personen, die bereits mit SARS-CoV-2 infiziert waren, von der Covid-19-Impfung zurückgestellt. Im Entwurf für die zweite Aktualisierung ihrer Impfempfehlung ist nun von einem halben Jahr Abwarten die Rede.
Daniela Hüttemann
28.01.2021  16:30 Uhr

Aktuell gültig ist die erste Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 8. Januar. Heute tauchte der Entwurf für die zweite Aktualisierung auf, der der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Darin geht es nicht nur um die Einordnung des Vektorimpfstoffs AZD1222 von Astra-Zeneca, mit dessen EU-Zulassung am Freitag gerechnet wird. Die STIKO hat auch einige andere Punkte überarbeitet, darunter ihre Empfehlung für die Impfung von Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben.

Bislang hatte die STIKO auf Basis von Expertenmeinungen empfohlen, Personen mit labordiagnostisch bestätigter Vorinfektion zunächst nicht zu impfen. Diese Einschätzung hat die STIKO nun revidiert, wohl auch vor dem Hintergrund der sich rasch ausbreitenden mutierten Virusvarianten. Im Entwurf der zweiten Aktualisierung heißt es nun: »Personen, die an Covid-19 erkrankt waren, sollten unter Berücksichtigung der Priorisierung etwa sechs Monate nach Genesung geimpft werden.« Dies sei eine Expertenmeinung, da die Datenlage für eine evidenzbasierte Empfehlung noch nicht ausreicht.

Für alle gilt: Sollte nach der ersten Dosis der Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion auftreten, soll die Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis etwa sechs Monate nach Genesung oder Diagnosestellung erfolgen.

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